282 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 678/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Peter Sonnberger, Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, und das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, geändert werden

Die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Peter Sonnberger, Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. Juni 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Art. 1 Z 1 bis 6 (§ 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Z 13 und Abs. 3, § 10 Abs. 9 und § 20 Z 1 BBezG):

Mit der 2009 beginnenden Wahlperiode des Europäischen Parlaments (Wahlen in Österreich am 7. Juni 2009) tritt das Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments (2005/684/EG, Euratom) in Kraft, welches „die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben der Abgeordneten des Europäischen Parlaments“ festlegt. Das Abgeordnetenstatut enthält in seinen Artikeln 9ff eigene Regelungen betreffend Entschädigung, Übergangs- und Ruhegeld für (ehemalige) Mitglieder des Europäischen Parlaments, welche mit Inkrafttreten des Statuts die nationalen Bezüge- und Pensionsregelungen ablösen. Personen, welche am 14.  Juli 2009 (erstmals) als österreichische Mitglieder des Europäischen Parlaments angelobt werden, unterliegen nur mehr den Regelungen des Abgeordnetenstatuts und nicht mehr dem nationalen Bezügerecht.

Zu Art. 1 Z 8 (§ 23 BBezG) und Art. 2 Z 1 (§ 49e Abs. 6 BezG):

Artikel 25 des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments sieht vor, dass sich jene Abgeordneten, die bereits vor seinem Inkrafttreten dem Europäischen Parlament angehörten, für den Verbleib im nationalen Bezügesystem entscheiden können. Diese Optionsmöglichkeit wird durch § 23 Bundesbezügegesetz und durch § 49e Abs. 6 Bezügegesetz geschaffen: Abgeordnete, die bereits vor dem Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts dem Europäischen Parlament angehörten und wiedergewählt wurden, können binnen 30 Tagen nach dessen Inkrafttreten durch schriftliche Erklärung bewirken, dass die ursprünglich auf sie anwendbaren nationalen Regelungen auch weiterhin anwendbar bleiben. Ein späterer Wechsel in das Bezügesystem des Abgeordnetenstatuts ist nicht mehr möglich.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Dr. Peter Sonnberger die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Mag. Wilhelm Molterer, Werner Herbert, Mag. Elisabeth Grossmann und Mag. Ewald Stadler.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 06 30

                            Dr. Peter Sonnberger                                                        Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann