329 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 746/A der Abgeordneten Josef Bucher, Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird

Die Abgeordneten Josef Bucher, Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 1. September 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Kontrollkompetenz des Rechnungshofes soll sicherstellen, dass Unternehmungen im Einflussbereich der öffentlichen Hand der parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Nach derzeitiger Rechtslage besteht die Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofes erst ab einer 50 %-igen Beteiligung der öffentlichen Hand oder bei einer dieser gleichzuhaltenden Beherrschung.

Wenn die tatsächliche finanzielle Beteiligung an einer Unternehmung die Grenze von 50 % nicht erreicht, muss bislang die Kompetenz des Rechnungshofes im Fall der Bestreitung seiner Zuständigkeit durch die betroffene Unternehmung durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes klargestellt werden.

Die Prüfungskompetenzen des Rechnungshofes hinsichtlich jener öffentlichen Unternehmungen, die durch den Bund, ein Land oder eine Gemeinde faktisch beherrscht werden, sollen daher klarer geregelt werden.

Durch die neue Formulierung soll insbesondere auch sichergestellt werden, dass trotz einer Beteiligung der Gebietskörperschaften von unter 50 % jedenfalls dann eine Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofes besteht, wenn im Hinblick auf die wirtschaftlichen Gegebenheiten bei der betreffenden Unternehmung ein tatsächlicher Einfluss dieser Gebietskörperschaften möglich ist und auch ausgeübt werden kann (wie z.B. bei der Flughafen Wien AG).“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 14. September 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Otto Pendl die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Mag. Werner Kogler, Herbert Scheibner, Mag. Wilhelm Molterer, Mag. Daniela Musiol und Dr. Peter Fichtenbauer.

 

Ein vom Abgeordneten Mag. Harald Stefan eingebrachter Abänderungs- bzw. Zusatzantrag fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf  mit Stimmenmehrheit angenommen.

 


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 09 14

                                      Otto Pendl                                                                   Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann