346 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Unterrichtsausschusses
über die Regierungsvorlage (339 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das BIFIE-Gesetz 2008 geändert wird
Die Regierungsvorlage 292 dB, XXIV. GP, sieht die Einführung der standardisierten, kompetenzorientierten Reifeprüfung an allgemein bildenden höheren Schulen ab dem Haupttermin 2014 und an berufsbildenden höheren Schulen ab dem Haupttermin 2015 vor. Die Umsetzung der teilzentralen Reifeprüfung erfordert auch eine Anpassung des BIFIE-Gesetzes 2008 an die sich mit der neuen Reifeprüfung ergebenden Aufgaben. Dabei ist weiters festzulegen, dass die datenschutzrechtlichen Grundsätze Anwendung finden und dass gemäß § 6 Abs. 2 des BIFIE-Gesetzes 2008 die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern an Bildungsstandardüberprüfungen sowie an nationalen und internationalen Surveys oder Assessments verpflichtend ist. Andere Erhebungen (zB Zusatzfragebögen) bedürfen der Genehmigung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Die Novellierung des BIFIE-Gesetzes 2008 ist per Regierungsvorlage für den 22. September 2009 im Ministerrat vorgesehen.“
Mit dieser Novelle werden die Kernaufgaben des BIFIE um die Entwicklung, Implementierung, Auswertung und begleitende Evaluierung der standardisierten, kompetenzorientierten Reifeprüfung ausgeweitet. Gemäß dem künftigen gesetzlichen Auftrag soll dem BIFIE eine entscheidende Rolle bei der weiteren Entwicklung, Durchführung, Qualitätssicherung und den Implementierungsmaßnahmen der standardisierten schriftlichen Reifeprüfung sowohl an allgemein bildenden, als auch berufsbildenden höheren Schulen sowie lehrer- und erzieherbildenden höheren Schulen zukommen. Dabei stehen die zentral zu erstellenden Aufgaben für die Klausurarbeiten in der Unterrichtssprache (Deutsch, Ungarisch, Slowenisch, Kroatisch), in Mathematik (wo die lehrplanmäßigen Unterschiede zu berücksichtigen sind), in der Lebenden Fremdsprache wie in Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch und in Latein und Griechisch sowie die für diese Prüfungsgebiete extern zu entwickelnden sog. „Kompensationsprüfungen“ im Mittelpunkt der neuen Kernaufgabe.
Weiters wird mit dieser Novelle die ausdrückliche gesetzliche Verankerung des Gebotes der Wahrung der Grundsätze des Datenschutzes vorgenommen. Gleichzeitig wird klargestellt, an welchen Erhebungen Schülerinnen und Schüler verpflichtend mitzuwirken haben. Im Zuge der letzten PISA-Erhebung im Jahr 2009 wurde den an der Erhebung (gemäß § 6 Abs. 2 verpflichtend) mitwirkenden Schülerinnen und Schülern ein Zusatzfragebogen unterbreitet, welcher – wie den Medienberichterstattungen zu entnehmen war – bei Teilen der Bevölkerung, insbesondere bei Erziehungsberechtigten auf Ablehnung gestoßen ist. Kritikpunkt war die mögliche Verletzung von Grundsätzen des Datenschutzes, da manche Fragestellungen ein Abbild der persönlichen, intimen Situation (sensible Daten) ermöglichen könnte. Künftig soll daher der Wahrung des Datenschutzes erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden, indem das BIFIE angewiesen wird, bei der Wahrnehmung sämtlicher Aufgaben (siehe Teil 2 des BIFIE-Gesetzes 2008, §§ 2 bis 7) die Grundsätze des Datenschutzes zu wahren. Korrelierend zu dieser Bestimmung soll im Rahmen der Aufsicht über das BIFIE insbesondere auch die Wahrung des Grundrechtes auf Datenschutz der Aufsicht des zuständigen Regierungsmitgliedes unterstehen. Zur Vermeidung von rechtsanstößigen Situationen in der Zukunft soll weiters klargestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler zur Mitwirkung an Bildungsstandarderhebungen sowie an nationalen und internationalen Surveys oder Assessments verpflichtet sind. Die Verpflichtung zur Mitwirkung an anderen (vom zuständigen Regierungsmitglied genehmigten) Erhebungen soll künftig nur dann zulässig sein, wenn das zuständige Regierungsmitglied diese durch Verordnung anordnet. Auch angeordnete Erhebungen haben dem Grundsatz des Datenschutzes zu entsprechen. In diesem Zusammenhang sei auch auf § 4 Abs. 4 der Verordnung über Bildungsstandards im Schulwesen (BGBl. II Nr. 1/2009) hingewiesen, wonach „die individuellen Ergebnisse der Standardüberprüfung (dürfen) nicht auf eine bestimmte Schülerin oder auf einen bestimmten Schüler zurückgeführt werden können, außer durch diese oder diesen selbst“.
Zuletzt soll mit dieser Novelle die Anhebung der Basiszuwendung entsprechend den neuen Kernaufgaben des BIFIE sowie den vermehrten Aufwendungen für die Bildungsstandards auf der 4. und 8. Schulstufe erfolgen. Die Kernaufgaben des BIFIE gemäß § 2 Abs. 2 des BIFIE-Gesetzes 2008 sind grundsätzlich durch die Basiszuwendung zu bedecken (vgl. § 16 Abs. 1 leg. cit.). Die hierfür derzeit bereit gestellte Basiszuwendung in Höhe von 6,5 Millionen Euro pro Jahr ist deutlich zu niedrig.
In Folge der zusätzlichen Beauftragung des BIFIE mit der Entwicklung, Implementierung, Auswertung und begleitenden Evaluierung der standardisierten, kompetenzorientierten Reifeprüfung (vgl. Protokoll des 25. Ministerrats vom 30. Juni 2009) sowie in Folge der – gegenüber der ursprünglichen Planung – deutlich gestiegenen Kosten der Bildungsstandards für die 4. und 8. Schulstufe ist eine höhere Dotierung notwendig. Neben den gesetzlich verpflichtenden Bereichen „Bildungsstandards“, „standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung“, „frühkindliche Sprachförderung“, „Nationaler Bildungsbericht“ und „Evaluierung der Neuen Mittelschule“ erstrecken sich die Kernaufgaben des BIFIE ua. auch noch auf die Umsetzung und Auswertung „internationaler Assessments“ (PISA, PIRLS, TIMSS).
Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 6. Oktober 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Hermann Gahr die Abgeordneten Sonja Ablinger, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Anneliese Kitzmüller, Ursula Haubner, Dr. Harald Walser, Elmar Mayer, Dieter Brosz, Franz Riepl, Anna Franz, Edith Mühlberghuber, Ewald Sacher, Mag. Helene Jarmer, Mag. Rosa Lohfeyer, Stefan Markowitz sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Hermann Gahr gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (339 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2009 10 06
Hermann Gahr Dr. Walter Rosenkranz
Berichterstatter Obmann