352 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte
über den Antrag 756/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Folterung und Todesfälle Oppositioneller in iranischen Gefängnissen
Die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. September 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Im Zuge der friedlichen Kundgebungen und Proteste gegen den Ausgang der iranischen Präsidentenwahl im Iran seit 12. Juni 2009 kam es zu einem äußerst brutalen Vorgehen der Polizei und des Militärs gegen die DemonstrantInnen. Mindestens 26 Menschen kamen dabei laut staatlichen Angaben ums Leben. Traurigen Höhepunkt dieser Ausschreitungen bildete die Ermordung der Studentin Neda auf offener Straße durch die Revolutionsgarde (Der Spiegel, 21. 6.2009). Es folgte eine regelrechte Verhaftungswelle: 4000 AnhängerInnen der Opposition wurden in iranischen Gefängnissen inhaftiert, nur 3700 jedoch wieder freigelassen. Der Verbleib vieler Verhafteten ist bis heute ungewiss. Hinter Gittern sitzt inzwischen praktisch auch die gesamte Spitze zweier Oppositionsparteien, selbst vor dem ersten Außenminister der Islamischen Republik, Ebrahim Yazdi, machten die Schergen nicht halt (Zeit online, 18.6.09).
In erschreckendem Ausmaß häufen sich die Berichte Freigelassener über systematische Folter auf den Polizeistationen und in iranischen Gefängnissen. AnhängerInnen der Protestbewegung werden mit Elektroschocks, Prügel, Vergewaltigungen und menschenunwürdigen Strafen (nackt auf allen Vieren über den Boden zu kriechen) systematisch gefoltert und zu Geständnissen gezwungen. Viele Eltern bekamen die zerschundenen Leichen ihrer Kinder, die im Zuge der Verhaftungswelle in iranischen Gefängnissen „verschwunden“ waren, mit lapidaren Erklärungen zurück. So verstarb der 25-jährige Mohsen Ruhomamini Juli 2009 in Haft – nach offiziellen Angaben an „Meningitis“. Ein gerichtsmedizinisches Gutachten ergab, dass er zu Tode geprügelt worden war. Er starb an „vielfachen Schlägen und schweren Verletzungen“ und aufgrund der schlechten Haftbedingungen (DiePresse, 31.08.2009; www.oe24.at vom 4.9.2009).
Im Gefängnis Kahrizak sollen nach der Inhaftierungswelle Zustände wie in Abu-Ghraib geherrscht haben, dass es dort wiederholt zu Misshandlungen und Folterungen der Gefangenen kam, räumten sogar die iranischen Behörden ein. Männliche und weibliche Gefangene seien in der Haft vergewaltigt worden. Zudem wurden drei Menschen zu Tode gefoltert. Nur durch internationalen Druck auf die Regierung kam es später zur Schließung des Gefängnisses.
Zugleich werden Oppositionellen und Andersdenkenden Massenprozesse gemacht, welche ganz offensichtlich Schauprozesse mit gewaltsam erzwungenen Geständnissen sind. Der iranische Ex-Präsident, Ali Akbar Haschemi Rafsanjani warnte diesbezüglich noch ausdrücklich vor „ungerechten Entscheidungen der Justiz“, der irakische Großayatollah nannte die Schauprozesse sogar öffentlich einen „Schandfleck“ für das islamische Justizsystem (APA 399, 14.8.2009). Auch der UN-Sonderberichtserstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Prof. Manfred Nowak, meinte in Hinblick auf die stattfindenden Schauprozesse „Ich befürchte, dass Menschen aufgrund von erzwungenen Geständnissen verurteilt werden“( APA 29, 13.08.09).
Hunderte von Beschwerden, welche bei Prof. Manfred Nowak einlangten, weisen auf „systematische Folterung“ hin. Diese Berichte seien stichhaltig und glaubwürdig (APA 399, 14.8.2009). „Das ist Methode“ meint Nowak (APA 368 vom 14.8.09). Mittlerweile fordern auch prominente Menschenrechtsaktivisten, Reporter ohne Grenzen (APA 368, 14.8.09) und Amnesty International (APA 368, 14.8.09) unabhängige Untersuchungen.
Trotz internationaler Empörung über die eskalierenden Menschenrechtsverletzungen im Iran verweigert die iranische Regierung dem UN-Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe die Einreise. Der Besuch der UN-Sonderberichterstatter ist der letzte Strohhalm für die zahlreichen entrechteten Inhaftierten, die derzeit in den Gefängnissen Irans um ihr Leben und ihre Unversehrtheit bangen. Es ist die Aufgabe Österreichs und der Europäischen Union, welche die Menschenrechte als unabdingbar anerkennen, die Einreise der UN-Sonderberichterstatter und Überprüfung der unhaltbaren Zustände in den Iran einzufordern.“
Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 7. Oktober 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser die Abgeordneten Wolfgang Großruck, Rudolf Plessl und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Alev Korun.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Wolfgang Großruck, Marianne Hagenhofer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Der Entschließungsantrag 756/A(E) lautet wie folgt:
„Im Zuge der friedlichen Kundgebungen und Proteste gegen den Ausgang der iranischen Präsidentenwahl im Iran seit 12. Juni 2009 kam es zu einem äußerst brutalen Vorgehen der Polizei und des Militärs gegen die DemonstrantInnen. Mindestens 26 Menschen kamen dabei laut staatlichen Angaben ums Leben. Traurigen Höhepunkt dieser Ausschreitungen bildete die Ermordung der Studentin Neda auf offener Straße durch die Revolutionsgarde (Der Spiegel, 21. 6.2009). Es folgte eine regelrechte Verhaftungswelle: 4000 AnhängerInnen der Opposition wurden in iranischen Gefängnissen inhaftiert, nur 3700 jedoch wieder freigelassen. Der Verbleib vieler Verhafteten ist bis heute ungewiss. Hinter Gittern sitzt inzwischen praktisch auch die gesamte Spitze zweier Oppositionsparteien, selbst vor dem ersten Außenminister der Islamischen Republik, Ebrahim Yazdi, machten die Schergen nicht halt (Zeit online, 18.6.09).
In erschreckendem Ausmaß häufen sich die Berichte Freigelassener über systematische Folter auf den Polizeistationen und in iranischen Gefängnissen. AnhängerInnen der Protestbewegung werden mit Elektroschocks, Prügel, Vergewaltigungen und menschenunwürdigen Strafen (nackt auf allen Vieren über den Boden zu kriechen) systematisch gefoltert und zu Geständnissen gezwungen. Viele Eltern bekamen die zerschundenen Leichen ihrer Kinder, die im Zuge der Verhaftungswelle in iranischen Gefängnissen „verschwunden“ waren, mit lapidaren Erklärungen zurück. So verstarb der 25-jährige Mohsen Ruhomamini Juli 2009 in Haft – nach offiziellen Angaben an „Meningitis“. Ein gerichtsmedizinisches Gutachten ergab, dass er zu Tode geprügelt worden war. Er starb an „vielfachen Schlägen und schweren Verletzungen“ und aufgrund der schlechten Haftbedingungen (DiePresse, 31.08.2009; www.oe24.at vom 4.9.2009).
Im Gefängnis Kahrizak sollen nach der Inhaftierungswelle Zustände geherrscht haben, dass es dort wiederholt zu Misshandlungen und Folterungen der Gefangenen kam, räumten sogar die iranischen Behörden ein. Männliche und weibliche Gefangene seien in der Haft vergewaltigt worden. Zudem wurden drei Menschen zu Tode gefoltert. Nur durch internationalen Druck auf die Regierung kam es später zur Schließung des Gefängnisses.
Zugleich werden Oppositionellen und Andersdenkenden Massenprozesse gemacht, welche ganz offensichtlich Schauprozesse mit gewaltsam erzwungenen Geständnissen sind. Der iranische Ex-Präsident, Ali Akbar Haschemi Rafsanjani warnte diesbezüglich noch ausdrücklich vor „ungerechten Entscheidungen der Justiz“, der irakische Großayatollah nannte die Schauprozesse sogar öffentlich einen „Schandfleck“ für das islamische Justizsystem (APA 399, 14.8.2009). Auch der UN-Sonderberichtserstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Prof. Manfred Nowak, meinte in Hinblick auf die stattfindenden Schauprozesse „Ich befürchte, dass Menschen aufgrund von erzwungenen Geständnissen verurteilt werden“( APA 29, 13.08.09).
Hunderte von Beschwerden, welche bei Prof. Manfred Nowak einlangten, weisen auf „systematische Folterung“ hin. Diese Berichte seien stichhaltig und glaubwürdig (APA 399, 14.8.2009). „Das ist Methode“ meint Nowak (APA 368 vom 14.8.09). Mittlerweile fordern auch prominente Menschenrechtsaktivisten, Reporter ohne Grenzen (APA 368, 14.8.09) und Amnesty International (APA 368, 14.8.09) unabhängige Untersuchungen.
Trotz internationaler Empörung über die eskalierenden Menschenrechtsverletzungen im Iran verweigert die iranische Regierung dem UN-Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe die Einreise. Der Besuch der UN-Sonderberichterstatter ist der letzte Strohhalm für die zahlreichen entrechteten Inhaftierten, die derzeit in den Gefängnissen Irans um ihr Leben und ihre Unversehrtheit bangen. Es ist die Aufgabe Österreichs und der Europäischen Union, welche die Menschenrechte als unabdingbar anerkennen, die Einreise der UN-Sonderberichterstatter und Überprüfung der unhaltbaren Zustände in den Iran einzufordern.
Mit dieser Entschließung soll die österreichische Bundesregierung in ihren Aktivitäten betreffend die Zulassung von UN-Sonderberichterstattern im Iran bestärkt werden.“
Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Wolfgang Großruck, Marianne Hagenhofer, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Eßl gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2009 10 07
Franz Eßl Mag. Alev Korun
Berichterstatter Obfrau