354 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte
über den Antrag 773/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Großruck, Marianne Hagenhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die weltweite Unterstützung von Meinungsfreiheit und MenschenrechtsverteidigerInnen
Die Abgeordneten Wolfgang Großruck, Marianne Hagenhofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. September 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Vor zwanzig Jahren fiel der Eiserne Vorhang und endete die tragische Teilung unseres Kontinents. Die friedliche Wende von 1989 war besonders ein Triumph der Bürgerinnen und Bürger des damaligen Ostblocks. Durch den historischen Transformationsprozess ist Europa seither zu einer Wertegemeinschaft zusammen gewachsen, die auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte basiert.
Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit oder das Recht auf ein faires Verfahren sind für uns in der EU selbstverständlich. Leider ist das aber in weiten Teilen der Welt nach wie vor nicht so. Menschen werden verfolgt, die friedlich für freie Wahlen und die Einhaltung der Menschenrechte eintreten, die die Motive der Mächtigen kritisch hinterfragen oder die Rechte von Minderheiten einfordern.
Einige dieser MenschenrechtsverteidigerInnen stehen im Blickpunkt der Öffentlichkeit, wie Shirin Ebadi, Aung Sang Suu Kyi oder Gao Zhisheng. Andere sind kaum bekannt und in ihrer Arbeit oft besonders bedroht. Die Verfolgung kennt vielfältige Formen: MenschenrechtsverteidigerInnen oder deren Verwandte werden etwa ’von Unbekannten’ bedroht, misshandelt oder gar ermordet, oder es werden Prozesse gegen sie wegen angeblich „unpolitischer“ Vergehen inszeniert. Diese Straftaten werden zumeist nicht adäquat untersucht oder geahndet. Straflosigkeit von Menschenrechtsverletzungen schafft ein Klima der Furcht und der Resignation.
Die weltweite Förderung der Menschenrechte ist fester Bestandteil der österreichischen Außenpolitik und jener der EU. Im Sinne dieser Tradition ist es uns ein Anliegen, dass sich Österreich weiter mit besonderem Nachdruck für die Menschenrechte einsetzt. Durch Beobachtung der Situation der Menschenrechte, insbesondere der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Ansprechen von Einzelfällen von bedrohten MenschenrechtverteidigerInnen im Rahmen der EU oder in bilateralen Kontakten kann Österreich einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung der Menschenrechte und Stärkung der Demokratie weltweit leisten. Dazu zählen auch ganz besonders Maßnahmen der Menschenrechtsbildung, die dazu beitragen, dass Menschen in aller Welt ihre Rechte und Grundfreiheiten besser kennen, sodass sie aktiv für die eigenen Rechte sowie derer ihrer Mitmenschen eintreten können.“
Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 07. Oktober 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Wolfgang Großruck die Abgeordneten Konrad Steindl, Andrea Gessl-Ranftl, Franz Glaser, Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Bernhard Vock, Mag. Albert Steinhauser, Kurt List sowie der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Alev Korun.
Ein von den Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Abänderungsantrag fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2009 10 07
Wolfgang Großruck Mag. Alev Korun
Berichterstatter Obfrau