355 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 774/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Großruck, Marianne Hagenhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Menschenrechte und Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten durch den Sicherheitsrat

Die Abgeordneten Wolfgang Großruck, Marianne Hagenhofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. September 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Bedrohung der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten hat sich in den letzten Jahren dramatisch verschärft. Die meisten Konflikte werden heute innerhalb von Staaten geführt, wobei sich in der Regel staatliche Armeen, Rebellen und andere bewaffnete Gruppen gegenüberstehen. Die Verpflichtungen des humanitären Völkerrechts werden von Konfliktparteien regelmäßig missachtet; sehr oft sind Übergriffe gegen Zivilisten bewusst Teil ihrer Strategie. Besonders Frauen und Kinder leiden unter Kampfhandlungen, Vertreibungen, Entführungen und sexueller Gewalt. Menschen mit Behinderung bilden eine weitere besonders schutzbedürftige Gruppe in Konfliktsituationen.

 

Über die letzten 10 Jahre hat der Sicherheitsrat den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten zu einem wichtigen Bereich seiner Arbeit gemacht haben. So fordert der Sicherheitsrat regelmäßig von den Konfliktparteien die Einhaltung des humanitären Völkerrechts; den besonderen Schutz von bestimmten Gruppen, insbesondere von Frauen und Kindern; den verbesserten Zugang für humanitäre Hilfe, sowie die Bekämpfung von Straftaten. Mehrere in den letzten Jahren errichtete friedenserhaltende Operationen haben auch den besonderen Auftrag zum physischen Schutz der Zivilbevölkerung vor Übergriffen.

 

Die Kluft zwischen diesen Vorgaben und der tatsächlichen Situation der Zivilbevölkerung in zahlreichen Konfliktzonen ist jedoch weiter groß. Wie in letzter Zeit in Darfur, im Ostkongo oder in Sri Lanka sind Zivilisten, vor allem Frauen und Kinder, sehr oft am stärksten von Kampfhandlungen betroffen. Sie sind häufig zwischen den Fronten oder Ziel von Rebellenattacken sowie abgeschnitten von internationaler Hilfe. Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung müssen daher weiter gestärkt und effektiver gemacht werden, insbesondere durch verbesserte Maßnahmen vor Ort, die Stärkung von Mechanismen zur Untersuchung und Aufarbeitung von Übergriffen, sowie die Stärkung von rechtsstaatlichen Strukturen.

Das Jahr 2009 markiert das zehnjährige Jubiläum der Behandlung des Themas Schutz der Zivilbevölkerung im SR. Wir begehen auch das 60-jährige Bestehen der Genfer Rotkreuzkonventionen von 1949. Diese wichtigen Jahrestage sollten als Anlass für ein verstärktes Engagement für den Schutz der Zivilbevölkerung und der Stärkung des humanitären Völkerrechts dienen. Ein besonderer Schwerpunkt sollte dabei auf die effektive Umsetzung internationaler Rechtsstandards zum Schutz der Zivilbevölkerung vor Ort gelegt werden.

 

Dies sind Herausforderungen, zu denen auch Österreich klare Akzente setzen sollte. Als nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrates ist Österreich im Sinne seines traditionellen Engagements für die Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts besonders gefordert.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 07. Oktober 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Wolfgang Großruck die Abgeordneten Konrad Steindl, Andrea Gessl-Ranftl, Franz Glaser, Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Bernhard Vock, Mag. Albert Steinhauser, Kurt List sowie der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Alev Korun.

 

Ein von den Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Abänderungsantrag fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 774/A(E) einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2009 10 07

                             Wolfgang Großruck                                                            Mag. Alev Korun

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau