356 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Justizausschusses
über die Regierungsvorlage (322 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das IPR-Gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz sowie das Verkehrsopferentschädigungsgesetz geändert und das Bundesgesetz über internationales Versicherungsvertragsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum aufgehoben werden
Die gegenständliche Regierungsvorlage dient der Herbeiführung einer Klarheit der Rechtslage und der Vermeidung von Irrtümern in der Rechtspraxis, welche durch irreführende gesetzliche Regelungen auftreten könnten.
Die bloß rechtsbereinigenden Änderungen des IPRG und die Aufhebung des obsolet gewordenen Bundesgesetzes über internationales Versicherungsvertragsrecht haben keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Mittelbar kann in der Praxis mit – allerdings nicht quantifizierbaren – positiven finanziellen Auswirkungen gerechnet werden, weil die Maßnahmen die Rechtsfindung erleichtern und zur Vermeidung fehlerhafter rechtlicher Beurteilungen beitragen.
Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 7. Oktober 2009 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatter im Ausschuss fungierte der Abgeordnete Mag. Peter Michael Ikrath.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (322 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2009 10 07
Mag. Bernd Schönegger Mag. Heribert Donnerbauer
Berichterstatter Obmann