380 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 439/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung des Unterlaufens und Sicherung der vollen Inanspruchnahme der Übergangsfristen für den Arbeitsmarkt

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Februar 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Noch kurz vor der Weihnachtspause hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine österreichische Bestimmung gekippt, die Arbeitsplätze in Österreich schützt. Damit begünstigt der EuGH Scheinselbständigkeit durch Gesellschaften aus den neuen EU-Mitgliedstaaten am österreichischen Arbeitsmarkt.

‚Dieses Urteil ist äußerst bedauerlich’, sagt AK Präsident Herbert Tumpel. ‚Und eine böse Weihnachtsüberraschung für die Arbeitnehmer  in Österreich. Gerade jetzt, wo in ganz Europa die Arbeitlosenzahlen steigen und die Menschen Lohndruck und den Verlust des Arbeitsplatzes befürchten, ist das ein fatales Signal.’

Gerade die Schwächsten auf dem österreichischen Arbeitsmarkt würden durch dieses Urteil getroffen. Darauf muss die Politik jetzt rasch reagieren. ‚Ich fordere, dass die betreffende Bestimmung im Ausländerbeschäftigungsgesetz schnellsten repariert wird. Der Schutz der Arbeitsplätze in Österreich darf nicht aufgrund des EuGH-Urteils ersatzlos gestrichen werden’, so Tumpel.

Der EuGH rügt in seinem Urteil, dass Österreich Firmen aus den neuen Mitgliedstaaten diskriminiert: Denn dem AMS steht vor der Eintragung solcher Gesellschaften ins Firmenbuch eine dreimonatige Prüffrist zur Verfügung, um fest zu stellen, ob tatsächlich eine selbständige Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Der EuGH lehnt diese Feststellungsverfahren ab und schlägt Österreich ersatzweise vor, weniger einschränkende Maßnahmen zu greifen, beispielsweise Überprüfungen im Nachhinein oder eine Erhöhung der Verwaltungskontrollen. Gerade in der häufig betroffenen Baubranche geht diese Forderung aber an der Realität vorbei. Bei einer Kontrolle im Nachhinein sind die Firmen schon lange wieder weg. Das Urteil übersieht zudem völlig, dass Österreich das Recht hat Übergangsfristen für den Arbeitsmarkt in Anspruch zu nehmen.

Österreich hat das Recht bis 2011 bzw. 2013 die Übergangsfristen für den Arbeitsmarkt gegenüber Arbeitskräften aus den neuen EU-Staaten in Anspruch zu nehmen. Die spezielle Lage Österreichs in Europa und das nach wie vor beträchtliche Lohngefälle machen dies unbedingt erforderlich.

Die Übergangsfristen für den Arbeitsmarkt werden jedoch unterlaufen, wenn Arbeitskräfte aus den neuen Mitgliedstaaten unter dem Deckmantel einer Personengesellschaft oder GmbH am österreichischen Arbeitsmarkt tätig werden. Das Ausländerbeschäftigungsgesetz legt daher fest: Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, soll nicht nach der ‚äußeren Erscheinungsform des Sachverhalts’ sondern nach dem ‚wahren wirtschaftlichen Gehalt’ beurteilt werden.“

 

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. Oktober 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Norbert Hofer die Abgeordneten Gerald Grosz, Mag. Birgit Schatz, Franz Riepl und Ridi Maria Steibl.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Riepl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 10 14

                                     Franz Riepl                                                                     Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau