407 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 174/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bis zum 10. Lebensjahr

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die meisten Fälle von Kindesmisshandlungen finden trauriger Weise in der eigenen Familie statt. Dadurch haben die Eltern bzw. der oder die Täter die Möglichkeit, Anzeichen solcher Misshandlungen nicht nach außen in Erscheinung treten zu lassen. Dies erfolgt unter ande­rem auch dadurch, dass die Kinder über einen längeren Zeitraum nicht von einem Arzt un­tersucht werden können.

Durch die Ausweitung der Mutter-Kind-Pass Untersuchungen bis zum 10. Lebensjahr be­steht die Möglichkeit, dass Anzeichen von Kindesmisshandlungen früher entdeckt werden. Um auf die Eltern auch einen gewissen Druck zur Durchführung solcher Untersuchungen auszuüben ist eine Regelung einzuführen, die die Nichtdurchführung solcher Untersuchun­gen mit einer Verringerung der Familienbeihilfe sanktioniert.

Auch Rudolf Schmitzberger von der Fachgruppe für Kinder- und Jugendheilkunde in der Ärz­tekammer hat dieses Thema gegenüber der APA am 26. November 2007 angesprochen:

„Wenn man etwas gesetzlich ändern wolle, sollte man die Verpflichtung zu Vorsorgeuntersu­chungen einführen, betonte der Mediziner. Derzeit gehen viele Kleinkindern nur im ersten Lebensjahr regelmäßig zum Arzt, wenn es gemäß der Mutter-Kind-Pass-Regelung dafür Geld gebe. Bei den Fünfjährigen liege die Untersuchungsquote vergleichsweise nur bei ca. 30 Prozent. Viele sehen über Jahre hinweg also keinen Arzt, der mögliche Anzeichen entdecken könnte."

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 03. November 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Ing. Norbert Hofer die Abgeordneten Dietmar Keck, Dr. Wolfgang Spadiut, Ridi Maria Steibl, Renate Csörgits, Ursula Haubner, Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Kurt Grünewald sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, dipl. und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dietmar Keck gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 03 11

                                   Dietmar Keck                                                 Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau