412 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 538/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend österreichweite Arzneimittel-Hotline für Blinde

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. Mai 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Laut dem Behindertenbericht 2008 (III-23 d.B., XXIV. GP) haben in Österreich 318.000 Menschen eine dauerhafte Sehbeeinträchtigung, das sind 3,9 Prozent der Bevölkerung.

 

Trotz dieser großen Zahl an blinden und sehbehinderten Menschen sind für diese im Moment die Beipackzettel von Medikamenten nicht zugänglich. Zwar sind die meisten Arzneimittel mittlerweile mit einem Aufdruck in Brailleschrift versehen, die (lebens-)wichtigen Informationen für deren Verwendung sind für blinde- und sehbehinderte Menschen jedoch nicht lesbar.

 

In Tirol wurde daher im Jahr 2007 vom Österreichischen Apothekerverband das Pilotprojekt "Arzneimittel-Hotline für Blinde" gestartet. Unter einer kostenlosen Servicenummer erhalten Blinde und stark sehbehinderte Menschen von einem ausgebildeten Apotheker wichtige Informationen aus den Beipacktexten der Medikamente. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit diesem Projekt ist eine Ausdehnung auf ganz Österreich wünschenswert und sinnvoll.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 03. November 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Ing. Norbert Hofer die Abgeordneten Renate Csörgits, Dr. Wolfgang Spadiut und Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Ing. Norbert Hofer, Dr. Wolfgang Spadiut und Dr. Kurt Grünewald einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Nach der EU-Richtlinie 2001/83 Artikel 56a muss die Gebrauchsinformation auf Ersuchen von Patientenorganisationen in Formaten, die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind, verfügbar sein. Die Bezeichnung des Arzneimittels ist daher in Brailleschrift auf der Verpackung angegeben. Viele, v.a. ältere Sehgeschädigte beherrschen die Brailleschrift nur gering oder können den Beipacktext nicht lesen. Daher bedeutet es für die große Anzahl der sehbeeinträchtigten Personen eine Hilfe, wenn ihnen dafür eine Hotline zur Verfügung steht. Fehler in der Einnahme der Medikamente können damit vermieden werden, wichtige Informationen über Neben- und Wechselwirkungen werden damit leichter zugänglich.

 

Für die Gruppe der Blinden und Sehgeschädigten ist es daher erforderlich, die Gebrauchsinformationen von Arzneimitteln für sie verständlich zugänglich zu machen, damit eine sichere und adäquate Anwendung erfolgen kann. Ob die Einrichtung einer bundesweiten Arzneimittelhotline eine Möglichkeit dazu beitragen könnte, soll geprüft werden.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Ing. Norbert Hofer, Dr. Wolfgang Spadiut und Dr. Kurt Grünewald einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Renate Csörgits gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2009 11 03

                                 Renate Csörgits                                               Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau