422 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Sportangelegenheiten

über den Antrag 420/A(E) der Abgeordneten Hermann Krist, Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung und Weiterentwicklung der Anti-Doping­bestimmungen und

über den Antrag 421/A(E) der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung und Weiterentwicklung der Anti-Dopingbestimmungen

Die Abgeordneten Hermann Krist, Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 420/A(E) am 22. Jänner 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Jahr 2007 hat der österreichische Nationalrat die bestehenden Anti-Dopingregelungen des Bundes in einem eigenen Gesetz zusammengefasst und damit auch moderne, den Regelungen des WADA-Codes und der Anti-Dopingkonvention entsprechende Instrumente zur sportrechtlichen Bekämpfung von Doping geschaffen. Im Juli 2008 wurden alle Strafbestimmungen gegen Doping in diesem ‚Anti-Doping-Bundesgesetz’ vereinigt und um die Methoden des Blut- und Gendopings erweitert.

Darüber hinaus hat Österreich unter anderem gemäß den Bestim­mungen der Welt-Anti-Dopingagentur eine neue unabhängige Dopingkontrolleinrichtung (die nationale Anti-Dopingagentur NADA-Austria) geschaffen, die außerhalb der Sportver­bände unabhängig tätig ist und seit 1.8.2008 ihre Tätigkeit aufgenommen hat.

Aufgrund der Weiterentwicklung des WADA-Codes und der WADA-Standards muss nunmehr der neue WADA-Code – mit den neuen technischen Standards, Verfahren und Sanktionen – in das österreichische Dopingrecht implementiert werden. Die bestehenden Regelungen sollen evaluiert und weiterentwickelt werden.“

 

Die Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 421/A(E) am 22. Jänner 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Jahr 2007 hat der österreichische Nationalrat die bestehenden Anti-Dopingregelungen des Bundes in einem eigenen Gesetz zusammengefasst und damit auch moderne, den Regelun­gen des WADA-Codes und der Anti-Dopingkonvention entsprechende Instrumente zur sport­rechtlichen Bekämpfung von Doping geschaffen. Im Juli 2008 wurden alle Strafbestimmungen gegen Doping in diesem „Anti-Doping-Bundesgesetz“ vereinigt und um die Methoden des Blut- und Gendopings erweitert.

Darüber hinaus hat Österreich unter anderem gemäß den Bestimmungen der Welt-Anti­Dopingagentur eine neue unabhängige Dopingkontrolleinrichtung (die nationale Anti­Dopingagentur NADA-Austria) geschaffen, die außerhalb der Sportverbände unabhängig tätig ist und seit 1.8. 2008 ihre Tätigkeit aufgenommen hat.

Aufgrund der Weiterentwicklung des WADA-Codes und der WADA-Standards muss nunmehr der neue WADA-Code mit den neuen technischen Standards, Verfahren und Sanktionen in das österreichische Dopingrecht implementiert werden. Die bestehenden Regelungen sollen evaluiert und weiterentwickelt werden.

Unter den im Parlament vertretenen Parteien herrscht Konsens darüber, dass die Kriminali­sierung von Sportlern, denen die Verwendung unerlaubter Mittel nachgewiesen wurde, keine wirkungsvolle Maßnahme zur Eindämmung des Dopingproblems darstellt. Die Anwendung des Strafrechts auf Sportler bei Dopingvergehen wird daher abgelehnt. Vielmehr müssen Aufklärung und Kontrolle weiterhin verstärkt werden, um Dopingprävention auf allen sportrelevanten Ebenen zu implementieren. Dies umfasst auch die Einbindung der Sportmedien in die Umsetzung bundesweiter Initiativen zur Bekämpfung des Dopings.“

 

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten hat die gegenständlichen Entschließungsanträge in seiner Sitzung am 3. Februar 2009 in Verhandlung genommen und im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatter Abgeordneten Hermann Krist und Abgeordneten Stefan Markowitz einstimmig beschlossen, zur Vorbehandlung dieses Gegenstandes einen Unterausschuss im Verhältnis 5:5:3:2:2 einzusetzen.

 

Dem Unterausschuss gehörten

von der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeordneten Hannes Fazekas, Hermann Krist, Mag. Johann Maier, Dr. Sabine Oberhauser und Dr. Peter Wittmann,

vom Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Peter Haubner, Johann Höfinger, Gabriel Obernosterer, Jochen Pack und Mag. Bernd Schönegger,

vom Freiheitlichen Parlamentsklub die Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Dr. Andreas Karlsböck und Herbert Kickl,

vom Parlamentsklubs des BZÖ die Abgeordneten Stefan Markowitz und Ing. Peter Westenthaler

sowie vom Grünen Klub die Abgeordneten Dieter Brosz und Mag. Albert Steinhauser an.

Der Unterausschuss hat die Gegenstände in seiner konstituierenden Sitzung am 3. Februar 2009 und in weiteren Sitzungen am 15. April, 9. Juni, 1. Juli und 4. November 2009 beraten. Im Zuge der Unterausschussberatungen wurde über den Gegenstand kein Einvernehmen erzielt.

Diesen Beratungen wurden auch Sachverständige und Auskunftspersonen beigezogen. An den Unterausschussberatungen nahm auch der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos teil.

In der Sitzung des Ausschusses für Sportangelegenheiten am 4. November 2009 erstattete der Unterausschussobmann Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler einen zusammenfassenden mündlichen Bericht über den Stand der Verhandlungen.

An der sich daran anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Peter Haubner, Herbert Kickl, Hermann Krist, Dieter Brosz, Kurt List, Mag. Johann Maier und Dr. Peter Wittmann sowie der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos und der Ausschussobmann Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Hermann Krist, Peter Haubner, Herbert Kickl, Ing. Peter Westenthaler, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Änderung der Entschließungsformel im Entschließungsantrag 420/A(E) bezieht.

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 420/A(E) in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages einstimmig angenommen.

Des weiteren haben die Abgeordneten Hermann Krist, Peter Haubner, Herbert Kickl, Ing. Peter Westenthaler, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen einen Entschließungsantrag eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

Mit dieser Beschlussfassung gilt der Antrag 421/A(E) als miterledigt.

Ferner beschloss der Ausschuss für Sportangelegenheiten einstimmig folgende Feststellungen:

„Sport ist eine bedeutende und wertvolle gesellschaftspolitische Querschnittsmaterie. Sport- und Bewegungsangebote erzielen im Bildungswesen, in Aufgabenfeldern wie Integration und Gleichbehandlung und ganz besonders im Bereich der Gesundheitsvorsorge nachhaltig positive Wirkungen für alle Generationen. Die aktuellen Diskussionen im Sport drehen sich jedoch derzeit sehr oft um das Thema Doping. Gemeinsames Ziel der Sportpolitik muss nach den aktuellen Dopingskandalen daher die Wiederherstellung des Vertrauens in den Sport sein. Die positiven Wirkungen von Sport müssen im Vordergrund stehen, nicht die Probleme einer verschwindenden Minderheit an der Spitze der Leistungspyramide. Es dürfen aber auch nicht die Augen vor einem im Breitensport teilweise vorhandenen Missbrauch von Medikamenten verschlossen werden. Doping ist Betrug und Selbstbetrug. Viele Sportlerinnen und Sportler sind sich gar nicht bewusst, was sie ihrem Körper mit verbotenen Substanzen antun. Im Vordergrund stehen der eindringliche Appell zu Eigenverantwortung und eine breite Aufklärung.

Die anhaltende Diskussion über Doping führt zur Verunsicherung von Sportlerinnen und Sportlern und ist geeignet, das Image des Sports generell zu verschlechtern. Hier muss von allen Verantwortlichen gegengesteuert werden. Sport und Bewegung stützen unsere Gesellschaft in vielen Bereichen: in der Gesundheitserhaltung und -förderung, in der Vermittlung von Werten und Grundregeln des Zusammenlebens, in der Integration und natürlich in der Unterhaltung selbst.

Mit dem Anti-Doping-Bundesgesetz 2008 (ADBG) wurden sinnvolle und Erfolg bringende Instrumente zur Bekämpfung von Doping in Österreich eingeführt. Das vom Nationalrat erarbeitete Gesetz kann in der bestehenden Form im heimischen Spitzensport etwas zum Besseren verändern. Daneben braucht es eine breite Positivkampagne für den Sport.

Doping ist ein Fehlverhalten, das jeder selber verantworten muss. Es muss allerdings zu einer Differenzierung zwischen Profi-, Spitzen- und Breitensport sowie zwischen Eigendoping und Bereicherungsabsicht kommen. Die Eigenverantwortung liegt bei jedem Einzelnen. Generell sollen die Rechtsnormen die unterschiedlichen Ebenen des Sports berücksichtigen. Der normale Hobbysport ohne Geldpreise mit der klassischen Urkunde und dem Pokal als Zeichen der Anerkennung kann nicht mit dem Profisport, in dem die Teilnehmer/innen ihren Lebensunterhalt verdienen müssen, verglichen werden.

Im Zuge der EU Anti-Doping Konferenz stellte die Europäische Kommission ihren Standpunkt zu dieser Frage erneut klar: Es gibt eine starke Tendenz in der EU, den Handel mit verbotenen Substanzen strafrechtlich zu verurteilen, dies wurde in Österreich bereits mit §22a ADBG eingeführt. In Hinblick auf die Einnahme von verbotenen Substanzen durch den Sportler selbst äußerte sich die Kommission ganz explizit dahingehend, dass sie eine Kriminalisierung der dopenden Sportler ablehnt. Es ist ein im europäischen Rechtsverständnis verankertes Prinzip, eine Strafbarkeit für Selbstgefährdung und Selbstverletzung nicht vor zu sehen und solche Handlungen grundsätzlich strafrechtlich nicht zu verfolgen. Auch das Österreichische Strafrecht folgt diesem Prinzip.

Der Sportausschuss geht davon aus, dass Doping weiterhin gezielt und effektiv bekämpft wird, damit der Spitzensport in Österreich sauber und ehrlich ausgetragen wird. Mit dem sich als sehr effektiv erwiesenen Anti-Doping Bundesgesetz wurden die richtigen Initiativen gesetzt. Die neue Rechtslage zeigt Wirkung. Darüber hinaus hat Österreich unter anderem gemäß den Bestimmungen der Welt-Anti-Dopingagentur eine neue unabhängige Dopingkontrolleinrichtung (NADA) geschaffen, die außerhalb der Sportverbände unabhängig tätig ist und sich nach noch nicht ganz einem Jahr schon bewährt hat. Der internationale WADA (Welt-Anti-Doping-Agentur)-Code verschärft zusätzlich die Strafen beim Sportdoping. In einigen Bereichen der Rechtslage besteht aber Nachbesserungsbedarf.

Aufgrund der Weiterentwicklung ist es erforderlich, die neuen technischen Standards, Verfahren und Sanktionen des WADA-Codes in das österreichische Dopingrecht zu implementieren. Die bestehenden Regelungen sollen daher evaluiert und weiterentwickelt werden.

Weiters wird eine verpflichtende Veröffentlichung der gesperrten Sportler nach Abschluss des Verfahrens auf der NADA-Homepage empfohlen, damit alle fördernden Stellen (Bund, Länder, Gemeinden) Zugang zu diesen Informationen haben.

Die Dopingmethoden werden immer ausgefeilter, was man gerade am Beispiel des Gen-Dopings sieht. Deshalb gilt es vor allem, die Forschung auf internationaler Ebene zu verstärken. Hier ist die WADA gefordert, Methoden zu entwickeln, um mit den schwarzen Schafen im Spitzensport „mitzuhalten“ und die Methoden dieser effizient und gezielt bekämpfen zu können. Bedauerlich ist allerdings, dass zur Zeit keine Österreichischen Vertreter in den WADA Arbeitsgruppen und somit in der Internationalen Anti-Doping Gemeinschaft vertreten sind. Ziel muss es daher sein, dass der österreichische Sport in den internationalen Organisationen eine Vertretung bekommt.

Die Beratungen im Unterausschuss haben weiters die Wichtigkeit von Prävention und Aufklärung sowohl im Spitzen- als auch im Breitensport gezeigt. Zahlreiche Experten haben darauf hingewiesen, dass eine falsche Einnahme von Medikamenten zu massiven Gesundheitsschädigungen führen kann. Es kann nicht genug Aufklärung und Information im Bereich des Anti-Dopings geben. Auch Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe oder – sportrechtlich – vor Sanktionen nicht. Es ist wichtig, die NADA in diesen Bemühungen von Seiten des Sports und auch von den für Schule und Gesundheit zuständigen Ressorts zu unterstützen, denn die NADA hat derzeit weder ausreichend finanzielle Mittel noch die personellen Ressourcen, Prävention in dem Maße zu betreiben, wie es notwendig wäre.

Erforderlich ist daher eine Offensive für einen sauberen Sport: Aufklärungskampagnen an Schulen und in den Vereinen, Imagekampagnen für mehr Bewegung und Sport sollten verstärkt und die Ausbildung von im Sport tätigen Personen zum Thema ‚Doping’ intensiviert werden. Sportressort und Gesundheitsministerium sollten dabei - die NADA einbindend - zusammenarbeiten und Schwerpunkte setzen.

Die NADA wird ersucht, zusätzlich zur Ethikkommission eine Arbeitsgruppe ‚Prävention’ einzurichten, in der Vertreter der NADA, des Sportressorts, der BSO, des ÖOC, des BMUKK, der Sportwissenschaft, des BMWF, des BMWFJ und des Gesundheitsministeriums eingeladen werden, eine umfassende Präventionsstrategie unter Einbindung der wesentlichen Institutionen und Organisationen zu erarbeiten. Ziel soll die Erreichung möglichst vieler Sporttreibender Menschen jedes Alters sein.

Die Trainer sind zentrale Partner im Kampf gegen Doping im Sport und sollten in die Präventionsarbeit eingebunden sein. Dabei geht es nicht nur um sogenannte ‚Spitzentrainer’, sondern vor allem auch um den klassischen Vereins- und Jugendtrainer. Weiters soll der Bereich ‚Anti-Doping Prävention’ unter Einbindung der NADA in den Lehrplänen verstärkt bzw. überhaupt aufgenommen und umfangreicher behandelt werden. Auch im Bereich des Freizeitsports ist Aufklärung wichtig.

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten geht daher davon aus, dass folgende Punkte als Schlussfolgerungen aus den Beratungen im Unterausschuss von den verantwortlichen Stellen besondere Beachtung finden:

-       Besondere Schwerpunkte sind mit Aufklärung über die Gefahren des Missbrauches von Doping und Prävention sowohl im Spitzensport als auch im Breitensport sowie in der Forschung auf internationaler Ebene zu setzen.

-       Es gilt, im Bereich des Doping-Rechts gesetzliche und nicht gesetzliche Bestimmungen zu erlassen, die im internationalen Umfeld gesicherte Verhältnisse für die Sportlerin und den Sportler schaffen.

-       Die effiziente Bekämpfung von Sportbetrug im Zusammenhang mit Doping ist im Rahmen der bestehenden Straftatbestände des Strafrechts zu verschärfen und sicherzustellen. Gegenüber der Schaffung eines eigenen gerichtlichen Straftatbestandes für den Besitz und Konsum von Dopingmitteln durch Sportlerinnen und Sportler wird eine ablehnende Haltung eingenommen.

-       Von besonderer Bedeutung erscheinen eine enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden des Sportressorts mit anderen Ressorts sowie mit der NADA sowie eine stärkere internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen Doping, insbesondere in der Forschung.“

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Peter Haubner gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Sportangelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossenen Entschließungen annehmen.

Wien, 2009 11 04

                                  Peter Haubner                                                           Ing. Peter Westenthaler

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann