424 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über die Regierungsvorlage (396 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird

Die Republik Österreich hat das Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister am 21. Mai 2003 anlässlich der 5. Ministerkonferenz „Umwelt für Europa“ der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) in Kiew unterzeichnet. Bisher (Stand: 29. September 2009) haben 20 Staaten und die Europäische Gemeinschaft das Protokoll ratifiziert. Das bedeutet, dass das Protokoll am 8. Oktober 2009 in Kraft getreten ist (Art. 27 Abs.1 des PRTR-Protokolls).

Mit der Novelle zum Umweltinformationsgesetz werden die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen für die Ratifizierung durch die Republik Österreich im Hinblick auf das erste Treffen der Vertragsparteien im ersten Halbjahr 2010 vorbereitet.

Die Novelle sieht unter anderem die Einrichtung des nationalen Schadstofffreisetzungs- und ‑verbringungsregisters vor. Die Umweltbundesamt GmbH soll als Dienstleister betraut werden. Als weiteres Ziel ist die Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage im Hinblick auf die Erfordernisse des Datenschutzes zu nennen.

Mit Hilfe des nationalen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (PRTR) soll der öffentliche Zugang zu Daten über Schadstoffemissionen und Abfallverbringungen aus Betriebsseinrichtungen verbessert werden.

Bislang wurde ein vergleichbares nationales Register nur im Zusammenhang mit der Durchführung des Europäischen Schadstoffemissionsregisters (EPER) geführt. Das nationale Schadstofffreisetzungs- und ‑verbringungsregister (PRTR) ist eine Weiterentwicklung von EPER, da es Informationen über neun zusätzliche betriebliche Tätigkeiten, über 41 zusätzliche Schadstoffe, über Freisetzungen in den Boden, über die Freisetzung von Schadstoffen aus diffusen Quellen in angemessener räumlicher Detaillierung sowie über die Verbringung außerhalb des Standortes von Abfällen und Schadstoffen in Abwasser enthält. Die Daten werden jährlich aktualisiert werden.

 

Der Umweltausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 04. November 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Petra Bayr die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer und Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Ing. Hermann Schultes und Mag. Christiane Brunner einen Abänderungsantrag zu § 15 der gegenständlichen Regierungsvorlage eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zur wirksamen Umsetzung des in Artikel 3 Abs. 3 des Protokolls über die Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vorgesehenen Informantenschutzes für Betriebsangehörige ist die Androhung einer Verwaltungsstrafe für Verstöße gegen § 9b Abs. 1 erforderlich.

Dabei soll, insbesondere aufgrund des systematischen Zusammenhanges zum ArbeitnehmerInnenschutzrecht, das in § 9 Arbeitsinspektionsgesetz 1993 enthaltene Prinzip „Beratung statt Strafe“ sinngemäß übernommen werden. Die Behörde, welche einen Verstoß gegen § 9b Abs. 1 feststellt, hat daher den Betreiber zunächst über die Bestimmung zum Informantenschutz aufzuklären und ihm aufzutragen, die Benachteiligung des Betriebsangehörigen zu beseitigen. Erst wenn dieser jener Aufforderung nicht nachkommt, hat die Behörde eine Strafe zu verhängen.

Die allgemeine Möglichkeit einer Behörde gemäß § 21 Verwaltungsstrafgesetz unter den dort genannten Voraussetzungen von der Verhängung einer Strafe abzusehen, bleibt durch den Abs. 2 unberührt.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes und Mag. Christiane Brunner mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 11 04

                                     Petra Bayr                                                             Mag. Christiane Brunner

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau