514 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (453 der Beilagen): Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 24. November 2004 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Gemäß dem Beschluss der Bundesregierung vom 25. August 2009 (vgl. Pkt. 85 des Beschl.Prot. Nr. 28) und der entsprechenden Ermächtigung durch den Herrn Bundespräsidenten wurde das Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino und das Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 24. November 2004 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen am 18. September 2009 in Wien unterzeichnet.

Das Protokoll und das Zusatzprotokoll sind gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend und bedürfen daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Sie haben nicht politischen Charakter. Sie sind der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass ein Beschluss gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG, dass dieser Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, nicht erforderlich ist. Da durch das Protokoll und das Zusatzprotokoll Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es überdies der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Im Verhältnis zur Republik San Marino wird die Doppelbesteuerung nach den Bestimmungen des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 208/2005, vermieden. Dieses Abkommen entspricht nicht mehr dem neuen OECD-Standard der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft und ist daher revisionsbedürftig.

Das Protokoll und das Zusatzprotokoll entsprechen dem neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft.

Mit dem Inkrafttreten des Protokolls und des Zusatzprotokolls werden im Wesentlichen keine finanziellen und keine personellen Wirkungen verbunden sein.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 25. November 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Konrad Steindl die Abgeordneten Lutz Weinzinger, Dr. Ruperta Lichtenecker, Ing. Robert Lugar und Kai Jan Krainer sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Konrad Steindl gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 24. November 2004 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (453 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2009 11 25

                                  Konrad Steindl                                                      Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann