525 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über die Regierungsvorlage (385 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Ungarn, Rumänien und der Republik Türkei über das Nabucco-Projekt

Internationalen Prognosen zufolge soll der Erdgasbedarf Europas bis 2030 um jährlich 1% steigen, weshalb die Erschließung neuer außereuropäischer Energiequellen und die Errichtung von Transportsystemen, die eine Anbindung Europas an diese Energiequelle ermöglichen, nötig ist. Vor diesem Hintergrund ist das Nabucco-Projekt ein Erdgasfernleitungsprojekt von gesamteuropäischer Bedeutung. Die Erdgaspipeline mit einer Länge von ca. 3.300 km soll von der osttürkischen Grenze über die Türkei, Bulgarien, Rumänien und Ungarn bis nach Baumgarten in Niederösterreich führen und die Region am Kaspischen Meer über die Südkaukasuspipeline mit den europäischen Gasmärkten verbinden. Mit der Umsetzung des Projektes werden folgende Ziele erreicht:

         Öffnung eines neuen Korridors für Gaslieferungen aus der Kaspischen Region und dem Nahen Ostennach Europa;

         Stärkung der Rolle der betroffenen Staaten als Transitregion;

         Beitrag zur Versorgungssicherheit in der Region und in Europa insgesamt;

         Diversifizierung der Lieferrouten und –quellen; und

         Stärkung der Drehscheibenfunktion des österreichischen Leitungsnetznetzes und des Hub Baumgarten innerhalb des europäischen Netzes.

Gemäß Art. 3 Abs. 5 des Abkommens hat der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend unter Einbindung der betroffenen Ressorts Verhandlungen über einen das Nabucco-Projekt unterstützenden privatrechtlichen Vertrag (sog. „Project Support Agreement“) aufgenommen. Der Vertrag soll mit der Nabucco International Company und der österreichischen Nabucco Gesellschaft abgeschlossen werden. Der Vertrag soll die Finanzierung und Realisierung des Nabucco-Projektes erleichtern. Träger dieses Projektes ist die Nabucco Gas Pipeline International GmbH, an der zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Unternehmen OMV Gas & Power GmbH (Österreich), MOL Hungarian Oil and Gas Plc. (Ungarn), S.N.T.G.N. Transgaz S.A. (Rumänien), Bulgarian Energy Holding EAD (Bulgarien), BOTAŞ Petroleum Pipeline Corporation (Türkei) und RWE Supply & Trading GmbH (Deutschland) beteiligt sind. Die Durchführung des Projektes soll über nationale Gesellschaften erfolgen, die als Tochtergesellschaften der Nabucco Gas Pipeline International GmbH gegründet wurden bzw. dzt. in Gründung sind (Türkei). Die veranschlagte Investitionssumme beläuft sich nach derzeitigen Berechnungen auf ca. € 7,9 Mrd., die zu einem überwiegenden Teil durch ein Bankenkonsortium aufgebracht werden soll.

Gemäß dem Beschluss der Bundesregierung vom 7. Juli 2009 (sh. Pkt. 24 des Beschl.Prot. Nr. 26) und der entsprechenden Ermächtigung durch den Herrn Bundespräsidenten wurde das Abkommen zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Ungarn, Rumänien und der Republik Türkei über das Nabucco-Projekt am 13. Juli 2009 von Bundeskanzler Faymann unterzeichnet.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat.

Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG nicht erforderlich ist.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Staatsvertrag ist in englischer und deutscher Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 1. Dezember 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Franz Hörl die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Ing. Hermann Schultes, Ing. Robert Lugar, Dr. Christoph Matznetter, Dr. Ruperta Lichtenecker und Christian Faul sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vertritt weiters mit Stimmenmehrheit die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.

 

Ferner beschloss der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie mit Stimmenmehrheit folgende Feststellungen:

„Der Wirtschaftsausschuss geht davon aus, dass die Einspeispunkte des Pipeline-Projektes Nabucco in der Gemeinde Weiden an der March liegen, was nicht unbedingt die Katastralgemeinde Baumgarten umfasst.“

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Hörl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Ungarn, Rumänien und der Republik Türkei über das Nabucco-Projekt (385 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2009 12 01

                                     Franz Hörl                                                                       Konrad Steindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann