526 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über die Regierungsvorlage (475 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden

Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung der Gewerbeordnung 1994, des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes und des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes wird dem Auftrag des Bundesverfassungsgesetzgebers, die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereiches als solche zu bezeichnen und die Weisungsbindung gegenüber dem zuständigen obersten Verwaltungsorgan vorzusehen (Art. 120b Abs. 2 B-VG), entsprochen.

Eine entsprechende Bezeichnung des übertragenen Wirkungsbereichs und eine ausdrückliche Normierung der Weisungsbindung ist bisher für die von der Gewerbeordnung 1994 den Selbstverwaltungskörpern übertragenen Verwaltungsaufgaben nicht erfolgt. Mit dem vorliegenden Entwurf werden die von der Gewerbeordnung 1994 den Selbstverwaltungskörpern übertragenen Verwaltungsaufgaben als solche des übertragenen Wirkungsbereiches bezeichnet und die Weisungsbindung ausdrücklich vorgesehen.

Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz sind an die Anforderungen des Art. 120b B-VG insoferne anzupassen, als aufgrund dieser Verfassungsbestimmung eine explizite Weisungsbindung für die Besorgung der Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich vorzusehen ist. Dementsprechend wird mit dem vorliegenden Entwurf ein explizites Weisungsrecht des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend in Angelegenheiten des der Kammer der Wirtschaftstreuhänder übertragenen Wirkungsbereiches verankert.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Dezember 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Franz Glaser die Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Mag. Christiane Brunner und Ing. Robert Lugar.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit

angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Glaser gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (475 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 12 01

                                   Franz Glaser                                                                     Konrad Steindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann