545 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 871/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung und Weiterentwicklung der Behindertenanwaltschaft

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. November 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In einer Novelle zum Bundesbehindertengesetz wurde ein Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwalt) geschaffen. Der Behindertenanwalt ist zuständig für die Beratung und Unterstützung von Personen, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder des Diskriminierungsverbots des Behinderteneinstellungsgesetzes diskriminiert fühlen.

Er kann zu diesem Zweck Sprechstunden und Sprechtage im gesamten Bundesgebiet abhalten und ist in Ausübung seiner Tätigkeit selbständig, unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Der Behindertenanwalt ist auch Mitglied des Bundesbehindertenbeirats, der den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in allen wichtigen Fragen der Anliegen von Menschen mit Behinderungen berät. Darüber hinaus hat die Behindertenanwaltschaft keine wirklichen Befugnisse und wird von Experten sogar als zahnlos bezeichnet.

Schon im SPÖ-ÖVP Regierungsprogramm aus dem Jänner 2007 wurde deshalb die „Evaluierung und Weiterentwicklung der Behindertenanwaltschaft“ festgeschrieben. Zu dieser Weiterentwicklung kam es aufgrund vorgezogener Neuwahlen nicht mehr. Daher findet sich die wortgleiche Bestimmung auch im SPÖ-ÖVP Regierungsprogramm aus dem November 2008.“

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 02. Dezember 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Norbert Hofer die Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Martin Bartenstein, Ulrike Königsberger-Ludwig, Sigisbert Dolinschek, Mag. Helene Jarmer, Karl Öllinger und Ursula Haubner sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, August Wöginger, Mag. Helene Jarmer, Sigisbert Dolinschek, Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen einen Entschließungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Das Behindertengleichstellungsrecht ist eine vergleichsweise junge Rechtsmaterie. Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und die das Gleichstellungsrecht im Arbeitsleben regelnde Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz sind mit 1. Jänner 2006 in Kraft getreten. Mit 1. Mai 2008 wurden die Standards durch eine Novelle der beiden Gesetze noch einmal verbessert und seit 1. Jänner 2009 sind öffentliche Verkehrsmittel, die keine Schienenfahrzeuge sind (z.B. Linienbusse), auch vom gesetzlichen Geltungsbereich umfasst.

Es stellt sich nunmehr die Frage, wie sich das Gesetz im täglichen Leben bisher ausgewirkt hat und welche Veränderungen unter Umständen sinnvoll wären. Die Zeitspanne seit der Einführung müsste jetzt lang genug sein, um durch eine Evaluierung aussagekräftige Ergebnisse erzielen zu können.“

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag 871/A(E) keine Mehrheit.

Ein von den Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, August Wöginger, Mag. Helene Jarmer, Sigisbert Dolinschek, Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Evaluierung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes wurde einstimmig beschlossen.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2009 12 02

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                                     Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau