567 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (483 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Gerichtskommissärsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Notariatstarifgesetz und das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2010 – BRÄG 2010)

Mittels gegenständlicher Regierungsvorlage soll sowohl in der RAO als auch in der NO eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechende Grundlage für die Tätigkeit der Kammern geschaffen werden. In der RAO sollen deshalb (erstmals) Rechtsanwaltsanwärter in die Kammermitgliedschaft einbezogen werden. Entsprechend den bisherigen Gegebenheiten sollen die Kammern ihre Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich erledigen.

Für Treuhandschaften von Rechtsanwälten sieht der Vorschlag verfassungsrechtlich einwandfreie Grundlagen vor. Für Wahlen nach der RAO wird die Einführung der (fakultativen) Briefwahl vorgeschlagen.

Das Ordnungsstrafverfahren nach der NO wird neu geordnet, dies insbesondere durch die Einführung eines Berufungssenats in Ordnungsstrafsachen, dessen Mitglieder weisungsfrei gestellt sind, und die Einführung eines die Kammerinteressen wahrnehmenden Kammeranwalts. Ferner sollen die Befugnisse des Untersuchungskommissärs präzisiert und klargestellt werden.

In der NO sollen für die Aufbringung und Einhebung der Kammerbeiträge gesetzliche Grundlagen für Beitragsordnungen geschaffen werden.

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. Dezember 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Hannes Fazekas die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Johannes Hübner und Mag. Dr. Beatrix Karl.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Hannes Fazekas gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (483 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 12 03

                                 Hannes Fazekas                                                      Mag. Heribert Donnerbauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann