568 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (487 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Strafregistergesetz geändert werden

Die gegenständliche Regierungsvorlage versucht den unterschiedlichen Anforderungen an den Vollzug gerecht zu werden. Manche Regelungen haben sich in der Vergangenheit als aufwändig und nicht mehr zeitgemäß herausgestellt, zudem wurde der Vollzug in der jüngsten Zeit vor neue Herausforderungen gestellt. So ist etwa die Problematik des Suchtmittelmissbrauchs – früher noch ein Randthema im Vollzug - in der heutigen Zeit zu einer wichtigen Frage für das möglichst reibungsarme Funktionieren des Vollzugsalltags herangewachsen. Darüber hinaus verlangt die praktische Handhabung einzelner Regelungen eine Präzisierung (etwa im Bereich des § 46 Abs. 5 StGB, §§ 15c oder 133a StVG). Aber auch internationale Rechtsakte wie der Rahmenbeschluss des Rates vom 15. März 2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren, ABl. L 082 vom 22.3.2001, oder die Empfehlungen des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) bringen einen Handlungsbedarf im Bereich des Strafvollzugs mit sich.

Der vorliegende Entwurf verfolgt daher das Ziel, die Bestimmungen des Strafvollzugs zu modernisieren und an die neuen Fragen und Problembereiche der Gegenwart anzupassen.

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. Dezember 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Franz Glaser die Abgeordneten Christian Lausch, Herbert Scheibner, Hannes Fazekas, Mag. Albert Steinhauser, Christoph Hagen, Dr. Johannes Jarolim, Sonja Ablinger sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Glaser gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (487 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 12 03

                                   Franz Glaser                                                         Mag. Heribert Donnerbauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann