569 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 84/A(E) der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erfassung ansteckender Krankheiten von Haftinsassen

Die Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 3. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Wie aus der Anfragebeantwortung 3952/AB der Bundesministerin für Justiz zur Anfrage 3986/J des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Manfred Haimbuchner hervorgeht, kommt es immer wieder zu Verletzungen von Justizwachebeamten durch Strafgefangene.

,,Am 19. August 2004 griff ein Insasse der Justizanstalt Stein mehrere Justizwachebeamte und einen Strafgefangenen mit einem Messer an. Der Insasse war mit dem HI-Virus (Humanes Immundefizienz-Virus) infiziert. Weder der Einsatz des Rettungsmehrzweckstockes noch von Pfefferspray oder Tränengas zeigten Wirkung. Der Insasse musste schließlich von den Beamten durch körperlichen Einsatz am Boden fixiert werden. Alle acht Justizwachebeamten wurden bei diesem Vorfall derart verletzt, dass eine Infektion mit dem Hepatitis- und dem HI-Virus nicht ausgeschlossen werden konnte. Die betroffenen Beamten mussten im pulmologischen Institut auf der Baumgartner Höhe behandelt werden. Zur Infektionsvorbeugung wurden sofort Infusionen verabreicht. Insgesamt mussten die Bediensteten über mehrere Monate intensiv medikamentös behandelt werden. Die Folgen dieser Behandlung waren neben physischen Beschwerden wie Haarausfall und Übelkeit auch psychische Stressreaktionen, die monatelange Betreuung und Unterstützung erforderte. Das familiäre Leben der- allesamt jungen - Bediensteten war erheblich gestört.

Aufgrund des Datenschutzgesetzes 2000 und der ärztlichen Schweigepflicht werden medizinische Daten von Insassen - somit auch jene über ansteckende Krankheiten - nicht statistisch erfasst. Ausgenommen davon sind lediglich meldepflichtige Krankheiten wie etwa Tuberkulose. Es ist daher nicht möglich, die Anzahl der Insassen anzugeben, die an ansteckenden, gefährlichen Krankheiten leiden.““

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. Dezember 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christian Lausch die Abgeordneten Herbert Scheibner, Franz Glaser, Hannes Fazekas, Mag. Albert Steinhauser, Christoph Hagen, Dr. Johannes Jarolim, Sonja Ablinger sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Glaser gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 12 03

                                   Franz Glaser                                                         Mag. Heribert Donnerbauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann