570 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 90/A(E) der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlässlichkeitsüberprüfung muslimischer Seelsorger in Justizanstalten

Die Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 3. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Wie aus der Anfragebeantwortung 3674/AB der Bundesministerin für Justiz hervorgeht, sind in den österreichischen Justizanstalten insgesamt 38 muslimische Seelsorger tätig. Die muslimische geistliche Betreuung von Haftinsassen wird je nach Bundesland/ Justizanstalt unterschiedlich organisiert.

Wien:

Die Imame werden von der islamischen Glaubensgemeinschaft entsendet. Die Organisation der geistlichen Betreuung erfolgt vom Sozialen Dienst der Justizanstalt Wien-Josefstadt.

Graz:

Organisation durch die Union Islamischer Kulturzentren in Österreich.

Klagenfurt:

Organisation durch den Obersten Rat der Islamischen Glaubensgemeinschaft.

Innsbruck:

Organisation durch die Moslemische Religionsgemeinschaft Tirol.

Feldkirch:

Die islamischen Seelsorger werden vom türkischen Generalkonsulat in Bregenz entsendet.

Gerasdorf, Göllersdorf und Stein:

Organisation durch die Islamische Glaubensgemeinschaft.

Die Auswahl der Imame wird durch die Islamische Glaubensgemeinschaft bzw. durch das türkische Generalkonsulat (Feldkirch) und auch durch andere offizielle islamische Einrichtungen vorgenommen. Die Entscheidung über die Zulassung eines Seelsorgers liegt nach § 85 Strafvollzugsgesetz bei den Vollzugsbehörden, so die Anfragebeantwortung.

Diese insgesamt 38 islamischen Geistlichen firmieren zwar als Seelsorger, niemand kann aber überprüfen, was sie den Häftlingen vermitteln, da vorrangig in arabisch und türkisch und nur in Ausnahmefällen Englisch oder Deutsch gesprochen wird. Bislang ist kein einziger dieser Imame wegen Verhetzung verurteilt worden, so die Anfragebeantwortung. Es gibt aber sehr wohl deutliche Anzeichen dafür, dass man sich deshalb nicht in Sicherheit wiegen dürfe.

Ein in der Justizanstalt Wien Josefstadt einsitzender Häftling moslemischen Glaubens meinte laut Medienberichten zu einem Gottesdienst, er habe diesen verlassen müssen, weil, so wörtlich: ,lch halte diese radikalen Hasspredigten nicht mehr aus!' Der betreffende Imam würde Gewalt und Terror gutheißen und sogar zu Anschlägen in Österreich aufrufen, erzählte der Häftling.

Somit ist das Auswahlverfahren der Imame zu objektivieren. Eine gründliche Überprüfung dieser Seelsorger mittels Verlässlichkeitsprüfung im Sinne des § 23 Militärbefugnisgesetz soll daher vorgesehen werden.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. Dezember 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christian Lausch die Abgeordneten Herbert Scheibner, Franz Glaser, Hannes Fazekas, Mag. Albert Steinhauser, Christoph Hagen, Dr. Johannes Jarolim, Sonja Ablinger sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Glaser gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 12 03

                                   Franz Glaser                                                         Mag. Heribert Donnerbauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann