575 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Justizausschusses
über die Regierungsvorlage (482 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 und das Übernahmegesetz geändert werden
Gemäß Art. 20 Abs. 2 B-VG muss bei weisungsfreien Organen im Gesetz ein deren Aufgabe angemessenes Aufsichtsrecht der obersten Organe vorgesehen werden, das zumindest als ein Informationsrecht dieser Organe über die Gegenstände der Geschäftsführung der weisungsfreien Organe ausgestaltet sein muss. Durch die gegenständliche Regierungsvorlage sollen nunmehr das Verwertungsgesellschaftengesetz und das Übernahmegesetz an die neue Verfassungsrechtslage angepasst werden.
Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 03. Dezember 2009 in Verhandlung genommen. Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Dr. Johannes Jarolim meldete sich der Abgeordnete Mag. Dr. Wolfgang Zinggl zu Wort.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (482 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2009 12 03
Dr. Johannes Jarolim Mag. Heribert Donnerbauer
Berichterstatter Obmann