579 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht und Antrag

des Budgetausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (480 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013), hat der Budgetausschuss am 9. Dezember 2009 auf Antrag der Abgeordneten Jakob Auer und Kai Jan Krainer mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bundeshaushaltsgesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Durch diese Bestimmungen wird sichergestellt, dass schon ab 1. Jänner 2010 jene Rechtslage gilt, die dem Bundeshaushaltsgesetz 2013 (§ 50 Abs. 3 der Regierungsvorlage 480 der Beilagen, die derzeit in parlamentarischer Behandlung steht) entspricht.

Entsprechend diesen Regelungen sieht § 40 Abs. 3 im Sinne des Budgetgrundsatzes der Wirtschaftlichkeit (Art. 51a Abs. 1 B-VG) zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft vor, dass eine ausreichende Liquidität zu halten ist. Die Aufnahme von kurzfristigen Finanzierungen hat daher auf der Grundlage einer Liquiditätsplanung sowie einer Liquiditätsreserve zu erfolgen. Diese Liquiditätsreserve wird mit einem Drittel des Finanzierungsrahmens des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes als Höchstgrenze limitiert. Dieses Limit wurde auch von der Arbeitsgruppe ‚Finanzmanagement des Bundes’ als angemessen erachtet.

Durch den Entfall des § 16 Abs. 2 Z 16 ist klargestellt, dass die Aufnahme von kurzfristigen Finanzierungen ausschließlich zum Zwecke der Veranlagung nicht mehr stattfindet.“

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Kai Jan Krainer, DDr. Werner Königshofer, Alois Gradauer, Ing. Robert Lugar, Dr. Christoph Matznetter, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Werner Kogler und Dr. Ruperta Lichtenecker sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka und der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Kai Jan Krainer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 12 09

                                 Kai Jan Krainer                                                                     Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann