593 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2009/5 (III-56 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die er bei mehreren Gebarungsüberprüfungen getroffen hat.

Der Bericht erstreckt sich auf die Verwaltungsbereiche:

-       Bundeskanzleramt

-       Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

-       Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

-       Bundesministerium für Finanzen

-       Bundesministerium für Gesundheit

-       Bundesministerium für Land– und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

-       Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

-       Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

-       Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

-       Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

samt den bei den jeweiligen Ressorts situierten Kapitalbeteiligungen.

 

Im vorliegenden Bericht erstattet der Rechnungshof dem Nationalrat gemäß Art. 126d Abs. 1 B–VG Bericht über Wahrnehmungen im Zusammenhang mit der Finanzperiode 2007 bis 2013 der Europäischen Union sowie über Wahrnehmungen im Rahmen einer Gebarungsüberprüfung betreffend die Verrechnung von EU–Zahlungen sowie Rückflüssen in Österreich. Weiters erstattet er dem Nationalrat gemäß Art. 126d Abs. 1 B–VG Bericht über Wahrnehmungen betreffend die Aufgabenerfüllung und Organisation der Forstdienste in den Ländern.

 

Die Zuordnung zu den Wirkungsbereichen der einzelnen Bundesministerien folgt der zum Redaktionsschluss dieses Berichtes geltenden Zuständigkeitsverteilung und Bezeichnung der Bundesministerien gemäß der Bundesministeriengesetz–Novelle 2009. Den mit dem Bericht verbundenen Gebarungsüberprüfungen lag die Rechtslage vor dem Inkrafttreten der Bundesministeriengesetz–Novelle 2009 zugrunde. Demgemäß entsprechen die Bezeichnungen der Bundesministerien bzw. deren Abkürzungen in diesem Bericht noch der alten Rechtslage.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht, der dem Ausschuss am 19. Mai 2009 zugewiesen wurde, in seinen Sitzungen am 26. Juni und 15. Oktober 2009 sowie in einer weiteren Sitzung am 21. Jänner 2010 behandelt.

 

Im Anschluss an eine Präsentation des EU-Finanzberichtes 2008 durch den Präsidenten des Rechnungshofes ergriffen in der Debatte am 21. Jänner 2010 die Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Alois Gradauer, Konrad Steindl, Martina Schenk, Mag. Josef Lettenbichler, DDr. Werner Königshofer, Ing. Heinz-Peter Hackl und Mag. Roman Haider sowie der Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser das Wort.

 

Einstimmig wurde am 21. Jänner 2010 beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2009/5 (III-56 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2010 01 21

                           Rosemarie Schönpass                                                       Mag. Werner Kogler

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann