606 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/14 (III-101 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die er bei mehreren Gebarungsüberprüfungen getroffen hat.

 

Der Jahrestätigkeitsbericht 2009 erstreckt sich neben dem Allgemeinen Teil im Besonderen Teil auf die Verwaltungsbereiche:

-       Bundeskanzleramt

-       Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

-       Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

-       Bundesministerium für Finanzen

-       Bundesministerium für Gesundheit

-       Bundesministerium für Inneres

-       Bundesministerium für Justiz

-       Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport

-       Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

-       Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

-       Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

-       Bundesministerium für Wirtschaft, Familie du Jugend

-       Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

sowie das Nachfrageverfahren 2009 hinsichtlich des Umsetzungsstands der Empfehlungen 2008.

 

Die Ergebnisse des Nachfolgeverfahrens nimmt der Rechnungshof als Grundlage für die Planung seiner Follow-up- Überprüfungen, die das wichtigste Instrument der Wirkungskontrolle darstellen.

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht, der dem Ausschuss am 29. Jänner 2010 zugewiesen wurde, in seiner Sitzung am 11.Februar 2010 behandelt.

An den Debatten beteiligten sich die Abgeordneten Rosemarie Schönpass, Wolfgang Zanger, Christoph Hagen, Dr. Gabriela Moser, Hermann Gahr, Mag. Daniela Musiol und Mag. Kurt Gaßner, der Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Werner Kogler .


Einstimmig wurde am 11. Februar 2010 beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes , Reihe Bund 2009/14 (III-101 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2010 02 11

                           Rosemarie Schönpass                                                       Mag. Werner Kogler

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann