617 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 979/A(E) der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Wolfgang Schüssel, Dr. Alexander Van der Bellen, Dr. Johannes Hübner, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz für eine Welt ohne Atomwaffen

Die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Wolfgang Schüssel, Dr. Alexander Van der Bellen, Dr. Johannes Hübner, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. Februar 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„2010 ist ein entscheidendes Jahr für Fortschritte in der Abrüstung und Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen. Die Verhandlungen zwischen den USA und Russland über einen Vertrag, der das im Dezember 2009 ausgelaufene START I-Abkommen (Strategic Arms Reduction Treaty) ersetzt, sind beinahe abgeschlossen. In Washington findet im April ein Gipfel über nukleare Sicherheit statt, der strenge Sicherheitsmassnahmen bei der friedlichen Nutzung der Nuklearenergie festsetzen möchte.

 

Im Mai 2010 findet die Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrages (Non-Proliferation Treaty, NPT) statt. Der NPT verpflichtet die am Vertrag teilnehmenden Kernwaffenstaaten (USA, Russland, China, Frankreich, Großbritannien) auf das Ziel vollständiger nuklearer Abrüstung und die Nichtkernwaffenstaaten im Gegenzug zum Nuklearwaffenverzicht. Darüber hinaus vereinbart er die Zusammenarbeit der Vertragspartner bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Dem NPT gehören 189 Staaten an, drei Staaten sind nicht Mitglied: Indien, Pakistan und Israel. Nordkorea hat im Januar 2003 seinen Rückzug vom Vertrag erklärt, der endgültige Status Nordkoreas wird seither offen gehalten.

 

Dieser Vertrag von 1968 ist noch immer das Fundament des internationalen nuklearen Nichtverbreitungs- und Abrüstungsregimes. Doch KritikerInnen meinen, dass der Vertrag die Unterscheidung zwischen den damaligen Atommächten und den anderen Staaten erzwinge. Der Vertrag biete keine präzise Abrüstungsverpflichtung und keinen Hebel, eine solche durchzusetzen und biete, trotz IAEA-Zusatzprotokollen, nur eingeschränkte Verifikationsmöglichkeiten. Angesichts der neuen Atomwaffenstaaten ist der Vertrag aber vor allem kein taugliches Mittel mehr, um das Ziel einer Welt ohne Atomwaffen umzusetzen.

 

Zu diesem Zweck wurden Instrumente, wie der Atomtest-Stop-Vertrag (Comprehensive Testban Treaty, CTBT) - dessen Inkrafttreten ein weiterer wichtiger Schritt für eine atomwaffenfreie Welt wäre - entwickelt und es werden ergänzende Instrumente diskutiert, wie ein Vertrag zum Verbot der Herstellung von spaltbarem Material (Fissile material Cut-Off-Treaty, FMCT). Zusammen mit dem NPT und bilateralen Abrüstungsverträgen sollen diese Instrumente ein rechtlich verbindliches Paket bilden, das eine vollständige nukleare Abrüstung ermöglicht.

 

Eine andere Lösung wäre die Erarbeitung einer umfassenden Nuklearwaffenkonvention, die (entsprechend etwa der Chemiewaffenkonvention) Entwicklung, Tests, Produktion, Besitz, Einsatz bzw. Androhung des Einsatzes von Atomwaffen für illegal erklärt. Der Entwurf für eine solche Nuklearwaffenkonvention wurde bereits 1997 von Costa Rica als UN-Dokument eingebracht und 2007 durch eine internationale Gruppe von WissenschaftlerInnen, JuristInnen, ÄrztInnen und AbrüstungsexpertInnen überarbeitet. Im gleichen Jahr wurde die überarbeitete Fassung durch Malaysia und Costa Rica neuerlich bei der UNO eingebracht (Dokument A/62/650). Der Entwurf sieht u.a. für Atomstaaten einen vollständigen Abbau der Nuklearwaffenarsenale innerhalb von 15 Jahren, das Verbot von waffenfähigem spaltbarem Material und ein umfangreiches Überwachungs- und Verifikationssystem vor.

 

UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon stellte am 24. Oktober 2008 seinen Fünf-Punkte-Plan zur atomaren Abrüstung vor. Darin nennt er als Möglichkeiten zur Erreichung des Ziels einer Welt ohne Atomwaffen eine Nuklearwaffenkonvention gestützt auf einem starken Verifikationssystem oder eine Rahmenvereinbarung von verschiedenen, sich gegenseitig verstärkenden Instrumenten.

 

Österreich unterstützt traditionell die Bemühungen für nukleare Abrüstung und für mehr Sicherheit bei der friedlichen Nutzung der Nuklearenergie und hat sich international bereits öffentlich für den Fünf-Punkte-Plan des VN-Generalsekretärs und für eine Nuklearwaffenkonvention ausgesprochen. Bei der Sondersitzung des UN-Sicherheitsrates zur nuklearen Abrüstung, die von US-Präsident Obama am 24. September 2009 geleitet wurde, sagte Bundespräsident Fischer in seiner Rede:

 

“(…) The prospect of a world without nuclear weapons must become a goal shared by all States. Austria supports the idea of a Nuclear Weapons Convention equipped with a sophisticated verification mechanism. In the meantime, the NPT remains the core of the global nuclear disarmament and non-proliferation regime. But to fulfil its functions effectively, it must be strengthened, it must be institutionalized, and it must become universal.”

 

Ob bei der NPT-Überprüfungskonferenz 2010 die Weichen in Richtung einer Welt ohne Atomwaffen gestellt werden, hängt nicht zuletzt von dem Willen von Staaten wie Österreich ab, sich für rechtlich verbindliche Abrüstungsinstrumente, wie für eine Nuklearwaffenkonvention, einzusetzen.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 09. März 2010 in Verhandlung genommen.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2010 03 09

                    Dr. Alexander Van der Bellen                                                       Dr. Josef Cap

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann