63 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (33 der Beilagen): Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Der Bundesminister für Finanzen beantragt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung die Ermächtigung zur Veräußerung von Liegenschaften und Liegenschaftsteilen, soweit diese für Bundeszwecke gemäß Artikel 1 entbehrlich sind.
Im Hinblick auf die im Artikel XI. Bundesfinanzgesetz 2008 als auch die im 1. Staatsvertragsdurchführungsgesetz, BGBl. Nr. 165/1956 in der Fassung BGBl. I Nr. 98/2001, normierten Wertgrenzen ist die Einholung einer gesetzlichen Ermächtigung erforderlich.
Es ist beabsichtigt, die SIVBEG Strategische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft m.b.H. im Sinne des § 2 Abs. 2 SIVBEG-Errichtungsgesetz, BGBl I Nr. 92/2005, mit der Verwertung der angeführten Liegenschaften des Bundes zu beauftragen bzw. ist diese schon beauftragt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Artikel 42 Absatz 5 des Bundesverfassungsgesetzes gegen Beschlüsse des Nationalrates, die Verfügungen über Bundesvermögen betreffen, dem Bundesrat kein Einspruchsrecht zukommt.
Die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, ist gemäß Art. 6 Abs. 1 Z 2 im konkreten Fall nicht anwendbar, da diese Verfügungen den Bund als Träger von Privatrechten treffen.
Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. Februar 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Johann Hechtl die Abgeordneten Dr. Peter Pilz und DDr. Werner Königshofer sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Johann Hechtl gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (33 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2009 02 12
Johann Hechtl Dkfm. Dr. Günter Stummvoll
Berichterstatter Obmann