63 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (33 der Beilagen): Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

Der Bundesminister für Finanzen beantragt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung die Ermächtigung zur Veräußerung von Liegenschaften und Liegenschaftsteilen, soweit diese für Bundeszwecke gemäß Artikel 1 entbehrlich sind.

Im Hinblick auf die im Artikel XI.  Bundesfinanzgesetz 2008 als auch die im 1. Staatsvertragsdurchführungsgesetz, BGBl. Nr. 165/1956 in der Fassung BGBl. I Nr. 98/2001, normierten Wertgrenzen ist die Einholung einer gesetzlichen Ermächtigung erforderlich.

Es ist beabsichtigt, die SIVBEG Strategische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft m.b.H. im Sinne des § 2 Abs. 2 SIVBEG-Errichtungsgesetz, BGBl I Nr. 92/2005, mit der Verwertung der angeführten Liegenschaften des Bundes zu beauftragen bzw. ist diese schon beauftragt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Artikel 42 Absatz 5 des Bundesverfassungsgesetzes gegen Beschlüsse des Nationalrates, die Verfügungen über Bundesvermögen betreffen, dem Bundesrat kein Einspruchsrecht zukommt.

Die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, ist gemäß Art. 6 Abs. 1 Z 2 im konkreten Fall nicht anwendbar, da diese Verfügungen den Bund als Träger von Privatrechten treffen.

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. Februar 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Johann Hechtl die Abgeordneten Dr. Peter Pilz und DDr. Werner Königshofer sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Johann Hechtl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (33 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 02 12

                                  Johann Hechtl                                                       Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann