631 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (366 der Beilagen): Änderung des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)

Das Europäische Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) vom 1. Juli 1970, BGBl. Nr. 518/1975 idF von BGBl. I Nr. 2/2008) wurde vier Mal abgeändert. Mit diesen Änderungen soll die Entwicklung des technischen Fortschrittes sowie der Zusammenhang mit den europarechtlichen Vorschriften berücksichtigt werden. Die „Änderung 2“ ist am 24. April 1992 in Kraft getreten und wurde von Österreich bereits 1993 angenommen (BGBl. Nr. 203/1993). Die folgenden drei Änderungen wurden von Österreich bisher noch nicht angenommen.

Die „Änderung 3“ (Art. 10 und 13, sowie Anhang) ist am 28. Februar 1995 in Kraft getreten und betrifft technische Vorgaben in Zusammenhang mit der Angleichung an die VO (EWG) Nr. 3821/85.

Die „Änderung 4“ (Art. 12) ist am 27. Februar 2004 in Kraft getreten und betrifft Bestimmungen hinsichtlich der Straßenkontrollen, insbesondere die Mindestzahl der durchzuführenden Kontrollen, den Gegenstand der Straßenkontrollen und die Funktion des Kontrollgerätes.

Die „Änderung betreffend digitale Tachographen“ (Art. 10, 13, 21, 22, 22 bis, sowie Anhang samt Anlagen) ist am 16. Juni 2006 in Kraft getreten und betrifft Bestimmungen hinsichtlich der Einführung des digitalen Kontrollgerätes. Der Grund für diese Änderungen war die Angleichung des AETR an die einschlägigen EU-Verordnungen (VO (EG) Nr. 561/2006, 3821/85, 2135/98), damit der internationale Verkehr in allen Ländern der UNECE nach denselben Bestimmungen erfolgen kann.

Bei dieser Änderung handelt es sich um eine Zwischenanpassung, da die Verhandlungen über die Angleichung des AETR noch nicht endgültig abgeschlossen sind. Als Zielvorgabe für die endgültige Anpassung ist derzeit 2010 vorgesehen.

Damit eine einheitliche Vorgehensweise gewährleistet ist, ist die Umsetzung der neu gefassten Artikel 10, 12, 13, 21, 22, 22 bis, sowie des Anhanges samt Anlagen des AETR erforderlich.

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat.

Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG nicht erforderlich ist.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Staatsvertrag ist in englischer und französischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 17. März 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Gabriele Binder-Maier der Abgeordnete Christoph Hagen.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Der Verkehrsausschuss vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Gabriele Binder-Maier gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Änderung des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) (366 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2010 03 17

                           Gabriele Binder-Maier                                                             Anton Heinzl

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann