637 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (496 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Austro Control Gesellschaft mit beschränkter Haftung geändert wird

Gemäß § 6 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Austro Control Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen für die von der Austro Control GmbH durchzuführenden Verwaltungsverfahren eine Gebührenordnung zu erlassen, in der die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren festzulegen sind, wobei der Ermittlung der Gebühren das Kostendeckungsprinzip zugrunde zu legen ist. Die Regelung des § 6 Abs. 2 Austro Control-Gesetz beinhaltet allerdings keine Regelung, wonach die in der gemäß dieser Norm zu erlassenden Gebührenordnung (ACGV) festgelegten Gebühren regelmäßig an die allgemeine Preisentwicklung anzupassen wären. Diese Lücke soll durch Erlassung einer entsprechenden Regelung geschlossen werden.

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 17. März 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Peter Stauber die Abgeordneten Dorothea Schittenhelm, Carmen Gartelgruber, Dietmar Keck, Hermann Gahr, Christoph Hagen, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Rosa Lohfeyer, Wilhelm Haberzettl und Dr. Gabriela Moser sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Ferner beschloss der Verkehrsausschuss mit Stimmenmehrheit folgende Feststellungen:

„Im Regierungsübereinkommen wird hinsichtlich des Luftfahrtstandortes Österreich die Bedeutung einer dienstleistungsorientierten Austro Control GmbH im Rahmen ihres hoheitlichen Wirkungsbereiches hervorgehoben. Im Sinne einer kostenoptimierten Luftraumsicherung soll die Austro Control GmbH Effizienzsteigerungen unterstützen. Der Verkehrsausschuss geht deshalb davon aus, dass die Austro Control GmbH unabhängig von der Valorisierung der Gebühren zusätzliche Effizienzpotenziale nicht nur in der Luftraumsicherung sondern auch innerhalb des Unternehmens selbst identifiziert und ausschöpft.

Der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie steht zur Beratung in Angelegenheiten der Zivilluftfahrt der Zivilluftfahrtbeirat zur Verfügung. Der Verkehrsausschuss geht davon aus, dass der Zivilluftfahrtbeirat mindestens einmal in jedem Kalendervierteljahr einberufen wird, damit sich für die darin vertretenden Mitglieder die Möglichkeit ergibt, ihre in Zusammenhang mit der Zivilluftfahrt bestehenden Anliegen zeitnah einzubringen.

Weiters geht der Verkehrsausschuss davon aus, dass vor einer Anpassung der in der Austro Control-Gebührenverordnung (ACGV) festgesetzten Gebühren der gemäß § 143 Abs. 8 Luftfahrtgesetz bereits eingerichtete Unterausschuss ,ACG-Gebührenverordnung’ des Zivilluftfahrtbeirates jedenfalls einzuberufen ist. Hierbei ist er berufen, Gutachten und Empfehlungen abzugeben. Es soll weiters in diesem Rahmen die Möglichkeit gegeben werden, neue, den Erfordernissen der Praxis angepasste Gebührenfestsetzungsmodelle zu diskutieren.“

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Peter Stauber gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (496 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 03 17

                                   Peter Stauber                                                                      Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann