Entschließung

Die Bundesministerin für Justiz wird daher ersucht, bis September 2011 Stand und Entwicklungsmöglichkeiten des Systems der Qualitätssicherung bei Masseverwaltern unter besonderer Berücksichtigung von Aus- und Fortbildungsprogrammen für Masse- und Sanierungsverwalter, die sowohl praxisbezogene als auch rechts- und wirtschaftswissenschaftlich fundierte Elemente (wie etwa Kooperationen mit Universitäten oder Fachhochschulen) berücksichtigen, zu evaluieren.