687 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Regierungsvorlage

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Teilnahme an internationaler Zahlungsbilanzstabilisierung  (Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz – ZaBiStaG) geändert wird

Das Bundesgesetz zur Teilnahme an internationaler Zahlungsbilanzstabilisierung (Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz – ZaBiStaG), BGBl. I Nr. 52/2009, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 1 wird die Zahl „zwei“ durch die Zahl „zwei komma drei“ ersetzt.

2. In § 2 wird folgender Absatz 4 eingefügt:

„(4) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, bei Vergabe von Darlehen nach diesem Bundesgesetz Vorbelastungen gemäß § 45 des Bundeshaushaltsgesetzes einzugehen.“