698 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 965/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende Untersuchung durch einen Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten im Rahmen des Mutter-Kind-Passes

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. Jänner 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Mutter-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder und beinhaltet Untersuchungen während der Schwangerschaft und bis zum fünften Lebensjahr des Kindes. Sämtliche der vorgeschriebenen Untersuchungen sind wichtig für Mutter und Kind.

 

Im Rahmen des Mutter-Kind-Passes sind in den ersten vierzehn Lebensmonaten des Kindes derzeit fünf ärztliche Untersuchungen vorgesehen. Dabei ist die erste Untersuchung in der ersten Lebenswoche, die zweite Untersuchung, die eine orthopädische Untersuchung einzuschließen hat, in der vierten, fünften, sechsten oder siebenten Lebenswoche vorzunehmen. Die dritte Untersuchung ist im dritten, vierten oder fünften Lebensmonat vorzunehmen. In die vierte Untersuchung (im siebenten, achten oder neunten Lebensmonat) ist eine Untersuchung des Hals-, Nasen- und Ohrenbereiches einzuschließen. Die fünfte Untersuchung - inklusive einer Augenuntersuchung - ist im 10., 11., 12., 13. oder 14. Lebensmonat vorgesehen.

 

Die im Rahmen der vierten Untersuchung vorgeschriebene eine Untersuchung des Hals-, Nasen- und Ohrenbereiches wird bei einem überwiegenden Teil der Kinder vom Kinderarzt oder einem praktischen Arzt durchgeführt. Diesen fehlen aber oftmals die Erfahrung und die spezifische Ausbildung eines Facharztes für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten. Gerade Probleme mit dem Gehör führen aber in weiterer Folge zu Entwicklungs- und Verhaltensproblemen der betroffenen Kinder, die bei zu später Diagnose oft nur mühsam und nur mit einer sehr aufwendigen Therapie geheilt, manchmal aber auch nur verbessert, werden können.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck die Abgeordneten, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Wolfgang Spadiut, Dr. Erwin Rasinger, Erwin Spindelberger, Renate Csörgits, Ing. Norbert Hofer, Tanja Windbüchler-Souschill, Karl Donabauer, Herbert Scheibner sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Renate Csörgits gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 05 11

                                 Renate Csörgits                                               Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau