702 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 906/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Lehrstuhls für Geriatrie
Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Aus- und Weiterbildung unserer Ärztinnen und Ärzte kann nur aufgrund der demographischen Entwicklung der Bevölkerung sowie den Anforderungen im Gesundheitsbereich erfolgen und ist auch dahingehend laufenden Anpassungen zu unterziehen.
Vor allem ältere Menschen haben gesonderte Anforderungen in den Bereichen der Inneren Medizin, der Orthopädie, der Neurologie und der Psychiatrie (Gerontopsychiatrie) - was unter dem Fachbereich „der Lehre von den Krankheiten des alternden Menschen“, der Geriatrie auch Alters- oder Altenmedizin bzw. -heilkunde, subsumiert ist.
Die geriatrische Ausbildung unserer Mediziner muss daher eine entsprechende Aufwertung erfahren und die universitäre Forschung auf dem gleichem Niveau wie die medizinische Forschung entwickelt werden. Daher ist die Errichtung eines eigenen Lehrstuhls für den Bereich der Betreuung und Pflege älterer Menschen an österreichischen Universitäten wie z.B. der Medizinischen Universität Graz unumgänglich.“
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Dr. Wolfgang Spadiut, die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Dr. Andreas Karlsböck, Dr. Sabine Oberhauser, Mag. Gertrude Aubauer sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und Dr. Wolfgang Spadiut einen Entschließungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Der hausärztlichen Versorgung durch Allgemeinmediziner wird im gesundheitlichen Versorgungsgeschehen eine wachsende Bedeutung zugewiesen, gerade unter dem Aspekt einer voranschreitenden Spezialisierung, dem Umgang mit komplexen Krankheitsbildern und der demographischen Entwicklung. Diese Anforderungen können nur erfüllt werden, wenn das notwendige fachliche Rüstzeug, umfassend vermittelt wird.
Derzeit besteht die Ausbildung zum Allgemeinmediziner aus drei Jahren Turnus, zusammengesetzt aus 12 Monate Innere Medizin, jeweils vier Monate Chirurgie/Unfallchirurgie, Kinder- und Jugendheilkunde und Gynäkologie und Geburtshilfe und jeweils zwei Monate Neurologie/Psychiatrie, HNO, und Dermatologie. Sechs Monate Lehrpraxis können in einer Akutambulanz oder in einer Lehrpraxis eines niedergelassenen Arztes für Allgemeinmedizin absolviert werden. Zudem ist eine Absolvierung einer Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin notwendig. Einige, für die Praxis wichtige Ausbildungsinhalte sind im Turnus nicht verpflichtend oder nur sehr gering integriert (Orthopädie/Unfallchirurgie, Augenheilkunde, Physikalische Medizin, Psychiatrie, Urologie, Lungenheilkunde).
Aus EU-rechtlicher Sicht erfüllt Österreich das geforderte Mindestmaß der Ausbildung zum Allgemeinmediziner (Drei Jahre Ausbildung, davon sechs Monate Lehrpraxis).
Allgemeinmedizinern war es jedoch bisher nicht möglich eine vertiefte Ausbildung, in Form eines Additivfaches zu absolvieren. Mit der, derzeit in Begutachtung befindlichen, 14. Ärztegesetz-Novelle soll es auch Allgemeinmedizinern ermöglicht werden, ebenfalls diese Zusatzqualifikationen zu erwerben.
Bedingt durch die demographische Entwicklung der Bevölkerung ist die Einführung eines Additivfaches Geriatrie prioritär. Dieses sollte dann sowohl für Ärzte der Fachrichtungen Physikalische Medizin und allgemeine Rehabilitation, Innere Medizin, Neurologie und Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin, als auch für Allgemeinmediziner ermöglicht werden.“
Der von den Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und Dr. Wolfgang Spadiut eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Verbesserung der Ausbildung der Allgemeinmediziner wurde einstimmig angenommen.
Der Entschließungsantrag 906/A(E) fand bei der Abstimmung keine Mehrheit.
Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2010 05 11
Dr. Sabine Oberhauser Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
Berichterstatterin Obfrau