726 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 903/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz, BGBl. Nr. 110/1993, geändert wird

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 3. Dezember 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die erhöhte Familienbeihilfe (Kinderbeihilfe) beträgt EUR 138,30 pro Monat und wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Die zuständige Behörde ist das Wohnsitzfinanzamt.

Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent oder die Tatsache, dass das Kind aufgrund seines „Leidens oder Gebrechens“ dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen und natürlich ein Anspruch auf die „normale“ Familienbeihilfe.

Wird für das Kind Pflegegeld beantragt oder bezogen, wird ein Teil des Erhöhungsbetrages der Familienbeihilfe (EUR 60,- monatlich) auf das Pflegegeld angerechnet. Es wird daher von Seiten der Behörden darauf aufmerksam gemacht, dass, die das Pflegegeld auszahlende Stelle darauf hinzuweisen ist.

Angesichts der Tatsache, dass die Wertanpassung des Pflegegeldes seit seiner Einführung 1993 mehr als unzureichend ist, sollte man gerade im Bereich behinderter Kinder nicht am falschen Ort sparen und darüber hinaus, durch den Wegfall der Anrechnung, Verwaltungskosten einsparen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 12. Mai 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Werner Neubauer die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Sigisbert Dolinschek, Ursula Haubner, Mag. Helene Jarmer, Dietmar Keck, Oswald Klikovits, Herbert Kickl, Mag. Christine Lapp, Dr. Andreas Karlsböck, Erwin Spindelberger, Dr. Sabine Oberhauser, Karl Öllinger, Karl Donabauer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales  und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Karl Donabauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 05 12

                                 Karl Donabauer                                                                 Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau