742 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht und Antrag

des Finanzausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (662 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Grundsteuergesetz 1955, das Bundesgesetz über eine Abgabe vom Bodenwert, das Gebührengesetz 1957, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das EUROFIMA-Gesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2010 – AbgÄG 2010), hat der Finanzausschuss am 12. Mai 2010 auf Antrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Tabakmonopolgesetz zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Die Neuregelung wird im Gefolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-198/08 erforderlich, in welchem der EuGH die österreichische Mindestpreisregelung als nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar bewertet hat. Durch Aufhebung der Mindestpreisregelungsverordnung BGBl. II Nr. 171/2006 durch Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, BGBl. II Nr. 134/2010, wurde ein EU-rechtskonformer Zustand wieder hergestellt.

Die Neuregelung dient wie der vorgeschlagene Entfall des § 3 Abs. 1 Z 20 Einkommensteuergesetz 1988 (Steuerbefreiung für Freitabak, Freizigarren und Freizigaretten in tabakverarbeitenden Betrieben) gesundheitspolitischen Zielsetzungen und soll im Interesse des Gesundheitsschutzes, insbesondere im Hinblick auf preissensible jugendliche Raucherinnen und Raucher, ein Absinken der Kleinverkaufspreise für Zigaretten unter das Niveau des bislang geltenden Mindestpreises verhindern oder zumindest wirtschaftlich erschweren.

Darüber hinaus soll verhindert werden, dass die Tabaktrafikanten auf Grund allfälliger Preissenkungen erhebliche Einkommensverluste erleiden. Die aus sozialpolitischen Gründen gesetzlich garantierte Handelsspanne für Trafikanten darf derzeit nicht niedriger sein als jene Spanne, die sich bei der niedrigsten Preisklasse mit einem Marktanteil von mehr als 10% ergibt (§ 38 Abs. 5 TabMG 1996). Berechnungsbasis dieser Mindesthandelsspanne ist ab 1. Mai 2010 die Preisklasse 0,1725 € je Stück. Diese Preisklasse entspricht zugleich nahezu dem bislang geltenden Mindestpreis. Die darauf entfallende Handelsspanne soll daher in Abs. 7 als neue Mindesthandelsspanne auch für die Zukunft festgelegt werden. Für Feinschnitttabak für selbst gedrehte Zigaretten soll eine Mindesthandelsspanne eingeführt werden, die der beim bislang geltenden Mindestpreis für Feinschnitt anfallenden Handelsspanne entspricht.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Konrad Steindl, Dr. Ruperta Lichtenecker und Dr. Christoph Matznetter sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka das Wort.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Konrad Steindl gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010-05-12

                                  Konrad Steindl                                                      Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann