757 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 563/A(E) der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätzliche Planstellen zur Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität

Die Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. März 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Dem Jahresbericht 2007 zur Suchtmittelkriminalität des Bundesministeriums für Inneres ist zu entnehmen, dass im Jahre 2007 in Österreich 22.929 Anzeigen wegen Zuwiderhandlungen gegen die Strafbestimmungen für Suchtgifte des Suchtmittelgesetzes den Justizbehörden erstattet wurden. Dies stellt gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 1,05 % dar.

Im Vergleich zum davorliegenden Bericht des Jahres 2006 kam es zu folgenden Änderungen bei den Anzeigen in den einzelnen Bundesländern: Burgenland - 2,42 %, Kärnten + 18,32 %, Niederösterreich + 13,57 %, Oberösterreich + 17,98 %, Salzburg + 11,49 %, Steiermark + 34,43 %, Tirol - 5,87 %, Vorarlberg - 7,02 % und Wien - 16,58 %.

Der Europäischer Drogenbericht besagt, dass nur der geringste Teil der illegalen Suchtgifte beschlagnahmt wird - Justiz bestraft viel häufiger die Konsumenten als die Dealer. Wörtlich heißt es in einer Aussendung dazu: „Polizeimaßnahmen und die Justiz sind gegen das Problem der illegalen Drogen nur sehr bedingt wirksam. Nur ein ganz kleiner Teil der produzierten und geschmuggelten Suchtgifte wird beschlagnahmt. Die Justiz in Europa bestraft viel häufiger die zu einem Gutteil kranken Drogenkonsumenten, statt die "großen Fische" - die Drogenhändler.“

Erst vor kurzem gelang unseren Exekutivbeamten ein ausgezeichneter Schlag gegen einen Drogenring, wobei 145 Personen in Österreich verhaftet wurden. Doch fehlt es an genügend Kräften um die Suchtmittelkriminalität wirksam und auf Dauer bekämpfen zu können.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. Juni 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Werner Herbert die Abgeordneten Harald Vilimsky, Hannes Fazekas, Gabriele Tamandl, Günter Kößl sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Erwin Hornek gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 06 09

                                   Erwin Hornek                                                                        Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann