767 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (715 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird

Die Novelle zum Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige (654 d. B.) sieht die Einführung des Modulsystems an Berufstätigenformen bei gleichzeitigem Entfall der Wiederholung von Schulstufen vor, wodurch die bisherige innerorganisatorische Struktur verändert werden soll. Ein gewählter Bildungsgang kann demnach individuell – entsprechend der jeweiligen persönlichen Gegebenheiten des bzw. der Studierenden – in unterschiedlichen Abläufen und Zeiträumen absolviert werden. Bereits erworbene Kenntnissen und Fertigkeiten werden bei entsprechendem Nachweis angerechnet bzw. können durch die Ablegung von Modulprüfungen vom bzw. von der Studierenden eigenverantwortlich nachgewiesen werden.

Für die Vergabe von Schülerbeihilfen nach dem SchBG bedeutet dies, dass jeder bzw. jede Studierende in jedem Halbjahr der Ausbildung Module wählt und besucht, wobei der im Lehrplan vorgesehene Semesterbezug nicht gegeben sein muss. Insbesondere für den Nachweis des günstigen Schulerfolges sind daher andere Kriterien festzulegen, als der Schulerfolg in einer (lehrplanmäßig definierten) Schulstufe.

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 10. Juni 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Nikolaus Prinz die Abgeordneten Mag. Silvia Fuhrmann, Franz Riepl, Christian Faul, Dr. Harald Walser, Ursula Haubner, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Dieter Brosz und Elmar Mayer sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Nikolaus Prinz gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (715 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 06 10

                                 Nikolaus Prinz                                                           Dr. Walter Rosenkranz

                                    Berichterstatter                                                                            Obmann