787 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Hauptausschusses

über den Antrag 1115/A der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Dr. Johannes Hübner Kolleginnen und Kollegen auf Durchführung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG über die Umsetzung der von der Bundesregierung geplanten Beteiligung am europäischen Finanzhilfspaket für Griechenland

 

Die Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Dr. Johannes Hübner Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Antrag am 5. Mai 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Eine Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG erscheint als geeignetes Mittel die Beteiligung Österreichs an diesem Hilfspakt für Griechenland von der Bevölkerung und damit von den finanzierenden Steuerzahlern beurteilen zu lassen. Nach dieser Bestimmung kann nämlich eine Volksbefragung über solche Angelegenheiten von grundsätzlicher und gesamtösterreichischer Bedeutung durchgeführt werden, zu deren Regelung der Bundesgesetzgeber zuständig ist.

Da mit einer Rückzahlung der Hilfsgelder in den nächsten Jahren nach Ansicht führender Finanzexperten aus ganz Europa nicht gerechnet werden kann, ist eine österreichischen Beteiligung an diesem Hilfspaket zu hinterfragen. Nicht zuletzt deswegen, da schon jetzt klar wird, dass ein großer Teil der Hilfsgelder wieder in die Kassen der großen Banken fließen wird, also fast ein zweites Bankenhilfspaket darstellt. Mehr als 10 Milliarden Euro der vom IWF und den Euroländern finanzierten Hilfspaket sollen als Unterstützung für griechische Banken dienen.

Die Bundesregierung hat bereits ein umfangreiches Sparpaket für die nächsten Jahre angekündigt. Die Maßnahmen werden sich durch die für die Griechenlandhilfe aufzubringende Mittel drastisch verschärfen und zu weiteren und bisher ungeplanten finanziellen Einschnitten für die österreichische Bevölkerung führen.“

Der Hauptausschuss hat den vorliegenden Antrag in seiner Sitzung am 17. Juni 2010 in Verhandlung genommen und vor Eingang in die Debatte einstimmig beschlossen Abgeordneten Dr. Martin Strutz mit beratender Stimme beizuziehen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Dr. Johannes Hübner die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Ing. Robert Lugar, Kai Jan Krainer, Dr. Martin Strutz und Christoph Hagen.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Hauptausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 06 17

                            Dr. Johannes Hübner                                                     Mag. Barbara Prammer

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau