805 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (778 der Beilagen): Bundesgesetz über die Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Gebieten ohne Völkerrechtssubjektivität (Doppelbesteuerungsgesetz – DBG)

Mit dem vorliegenden Bundesgesetz soll die innerstaatliche Rechtsgrundlage geschaffen werden, über den Einzelfall hinaus gehende Maßnahmen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung auf der Grundlage der Gegenseitigkeit auch gegenüber solchen ausländischen Gebieten mit Steuerjurisdiktion, denen nach den Grundsätzen des Völkerrechts keine Völkerrechtssubjektivität zukommt, zu ergreifen. Damit ist gewährleistet, dass einerseits österreichische Unternehmen, die in wirtschaftlich interessanten ausländischen Gebieten dieser Art Investitionsentscheidungen planen, von der internationalen Doppelbesteuerung entlastet werden. Andererseits wirkt sich dieses Bundesgesetz auch positiv für Standortentscheidungen ausländischer Unternehmen aus, die vom Standort Österreich aus derartige Auslandsinvestitionen planen, oder – bezogen auf Unternehmen des jeweiligen betroffenen ausländischen Gebiets – in Österreich Investitionen vorzunehmen beabsichtigen. Das Bundesgesetz sieht die Erteilung einer Verordnungsermächtigung an den Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten vor. Aufgrund des Inhalts der Verordnung erscheint es geboten, die Erlassung der Verordnung gemäß Art. 55 Abs. 4 B-VG an die Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrats zu binden. Auf der Grundlage einer derartigen Verordnung könnte im Verhältnis zu den genannten Gebieten der Eintritt einer internationalen Doppelbesteuerung unter Berücksichtigung der Grundsätze des internationalen Steuerrechts, wie sie sich in den Musterabkommen der OECD und der UNO zur Vermeidung der Doppelbesteuerung finden, vermieden werden. Die Erlassung der Verordnung würde unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit stehen, d.h. es müsste gewährleistet sein, dass auch das ausländische Gebiet zu einem entsprechenden Steuerverzicht gegenüber österreichischen Unternehmen bereit ist. Dadurch würde eine einseitige Belastung Österreichs zu Gunsten des ausländischen Gebiets vermieden.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. Juni 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Konrad Steindl die Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Werner Kogler, Lutz Weinzinger, Dr. Christoph Matznetter und DDr. Werner Königshofer sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Konrad Steindl gewählt.

 


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (778 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 06 29

                                 Konrad Steindl                                                     Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                    Berichterstatter                                                                            Obmann