82 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 386/A der Abgeordneten Ridi Steibl, Gabriele Binder-Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Ridi Steibl, Gabriele Binder-Maier, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 21. Januar 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld ist eine Art zinsenloser Überbrückungskredit für die Zeit der Kleinkindphase. Bei alleinerziehenden Elternteilen ist der Zuschuss als Beitrag zu den Aufwendungen und (Karriere-, Verdienst- und sonstigen) Einschränkungen des alleinerziehenden Elternteiles vom anderen Elternteil zurückzuzahlen. Paare verpflichten sich bei Antragstellung zur gemeinsamen Rückzahlung. Die Rückzahlungspflicht an die Finanzbehörde beginnt ab einer bestimmten Abgabengrenze, der Rückzahlungsbetrag richtet sich nach dem Jahreseinkommen und ist prozentuell gestaffelt; die Rückzahlungspflicht endet jedenfalls spätestens mit Ablauf des auf die Geburt des Kindes folgenden 15. Kalenderjahres.

Durch die verzögerte Rückzahlung für die vergangenen Jahre ergibt sich die Notwendigkeit der Anpassung der seit 2002 geltenden Abgabengrenzen an die seit 2008 geltenden Abgabengrenzen. Die Rückzahlungspflicht soll in Hinkunft spätestens mit Ablauf des auf die Geburt des Kindes folgenden 7. Kalenderjahres enden.

Die Verkürzung des Rückzahlungszeitraumes und die ab 2008 erhöhten Abgabengrenzen sollen rückwirkend mit 1. Jänner 2002 in Kraft treten und für Geburten nach dem 31. Dezember 2001 gelten. Die Rückerstreckung des Geltungsbereiches erfasst alle Rückzahlungspflichtigen ab Inkrafttreten des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, dem Gleichheitssatz wurde damit Rechnung getragen.“

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 18. Februar 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Anna Höllerer die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Ursula Haubner, Hermann Lipitsch sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Steibl.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Ein von den Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Kinderbetreuungsgeldgesetz fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Weiters fand ein von den Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Antrag der Abgeordneten Ridi Steibl, Gabriele Binder-Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird, nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Ridi Steibl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 02 18

                                      Ridi Steibl                                                                           Ridi Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau