821 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1103/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bevorzugung von Eltern am Arbeitsmarkt

Die Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungs­antrag am 22. April 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Immer wieder wird darüber diskutiert, ob bestimmte Personen bei der Arbeitsplatzsuche aufgrund ihrer sozialen Position bevorzugt werden sollten. So ist die Debatte um verpflichtende Frauenquoten und die sogenannte ‚positive Diskriminierung‘ am Arbeitsplatz keine neue mehr, sondern steht schon seit Jahren immer wieder am Tapet. Auch gibt es diverse politische Gruppierungen, die es für nötig halten, Zuwanderer im öffentlichen Dienst bevorzugt einzustellen.

Findet man es tatsächlich nötig eine bestimmte Gruppe auf dem Arbeitsmarkt bevorzugen, dann jene, die es auch wirklich am Nötigsten haben: So wäre es äußerst wichtig, jene österreichischen Staatsbürger zu bevorzugen, die ein oder mehrere Kinder zu betreuen haben. Eltern sind nicht nur für sich selbst verantwortlich, sonder auch mit der Fürsorge eines Kindes betraut. Sie leisten mit der Erziehung einen wichtigen Beitrag zum Fortbestand der Gesellschaft und gehen damit zudem eine Verpflichtung ein, die Mehrkosten mit sich bringt.

Sieht man sich die Statistiken zur Armut in Österreich an, so muss man mit Erschrecken feststellen, dass gerade im Bereich Alleinerziehender und bei den Kindern im Allgemeinen Armut in Österreich ein manifestes Problem darstellt. So sprechen Statistiken davon, dass 28% aller armutsgefährdeten Personen in Österreich Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren sind. Es muss daher ein Anliegen aller Österreicher und insbesondere der politisch Verantwortlichen sein, diesen Zustand zu bekämpfen und unseren Kindern eine Chance auf eine bessere Zukunft einzuräumen.

Aus diesen Gründen ist es den Freiheitlichen ein Anliegen, dass österreichische Eltern am Arbeitsmarkt bevorzugt werden. Dies würde einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarmut in Österreich darstellen. Wir fordern daher, dass Arbeitgeber bei der Auswahl neuer Mitarbeiter bei gleicher Qualifikation jenen den Vorzug geben, die Unterhaltspflichten für ein oder mehrere Kinder haben.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Herbert Kickl die Abgeordneten Dietmar Keck, August Wöginger, Franz Riepl, Karl Öllinger, Ursula Haubner, Dr. Andreas Karlsböck, Werner Neubauer, Sigisbert Dolinschek, Mag. Birgit Schatz, Johann Hechtl, Walter Schopf, Erwin Spindelberger, Ulrike Königsberger­Ludwig, Ridi Maria Steibl und Oswald Klikovits sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dietmar Keck gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 06 30

                                  Dietmar Keck                                                                  Renate Csörgits

                                    Berichterstatter                                                                             Obfrau