849 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 761/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz , Kolleginnen und Kollegen betreffend Herstellung der Rechtssicherheit zur Haltung von Zehenfußkrebsen

Die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. September 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„ Gemäß Berufungsbescheid des Unabhängigen Verwaltungssenats Wien stellt „die Haltung von in einem Aquarium im Verkaufsraum zum Verkauf angebotenen Zehenfußkrebsen, auf engstem Raum, ohne Bodengrund und ohne jede Rückzugsmöglichkeit mit zusammengebundenen Scherern und ohne Sorge dafür, dass das Platzangebot, die Bewegungsfreiheit, die Bodenbeschaffenheit, die bauliche Ausstattung der Unterkünfte und Haltungsvorrichtungen, das Klima, insbesondere Licht und Temperatur, die Betreuung und Ernährung sowie die Möglichkeit zu Sozialkontakt den physiologischen und ethologischen Bedürfnissen der Tiere angemessen sind, deren Körperfunktionen und Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird“, einen Verstoß gegen § 38 Abs. 3 in Verbindung mit § 13 Abs.1 bis 3 und § 16 Abs. 1 und 2 des Tierschutzgesetzes dar.

 

Auch nach der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechtes sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz sind Tiergesundheit und Tierschutz wichtige Faktoren für die Verhütung der Ausbreitung von Tierkrankheiten und eine humane Behandlung von Tieren unerlässlich (Punkt 5). Zu diesem Zweck sind auch die entsprechenden amtlichen Kontrollen durchzuführen.

 

Die 2. Tierhaltungsverordnung, deren Einhaltung von den österreichischen Kontrollorganen auf Länderebene im Zuge der von ihnen durchzuführenden Kontrollen zu vollziehen ist, regelt zwar die Haltungsbedingungen von Säugetieren, Vögeln, Reptilien, Amphibien und Fischen - nicht aber die von Zehenfußkrebsen.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 01. Juli 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner,  Dietmar Keck, Franz Eßl, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Bernhard Vock.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Eßl gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 07 01

                                      Franz Eßl                                                   Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstattern                                                                            Obfrau