856 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1159/A(E) der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Ermöglichung der Tätigkeit von SportwissenschafterInnen im therapeutschen Bereich

Die Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Mai 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die geltende Rechtslage ermöglicht SportwissenschafterInnen die Durchführung von Bewegungs- und Leistungstraining ausschließlich an Gesunden.

Eine Vielzahl von SportwissenschafterInnen wurden bzw. werden allerdings in Rehabilitationseinrichtungen im Rahmen der Trainingstherapie an PatientInnen eingesetzt, wofür bis dato weder eine Rechtsgrundlage besteht noch die Studienpläne der Universitätsstudien entsprechende Ausbildungsinhalte vorsehen.

Nach den geltenden Bestimmungen des MTD-Gesetzes ist die Durchführung der Trainingstherapie an PatientInnen vielmehr vom Berufsbild der PhysiotherapeutIn umfasst und diesen vorbehalten. Auch die geltenden ärzterechtlichen Bestimmungen sehen keine Möglichkeit der Übertragung der Trainingstherapie an SportwissenschafterInnen vor.

Die Trainingstherapie als Teil der Bewegungstherapie umfasst die strukturelle Verbesserung der funktional wiederhergestellten Bewegungsabläufe mit dem Ziel, die Koordination, Kraft und Ausdauer durch systematisches Training, aufbauend auf der stabilisierten Primärerkrankung und zur ergänzenden Behandlung von Sekundärerkrankungen, zu stärken. Dies mit dem Ziel, den Wiedereintritt von Krankheiten, Folgekrankheiten, Maladaptionen und Chronifizierungen zu vermeiden.

Trainingstherapie für PatientInnen in Rehabilitationszentren gewinnt zunehmend an Bedeutung. Daher wird es aus gesundheitspolitischer Sicht für wichtig erachtet, eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass ergänzend und unterstützend zu PhysiotherapeutInnen speziell für den Bereich der Trainingstherapie ausgebildete Fachkräfte zur Versorgung der PatientInnen in Rehabilitationseinrichtungen eingesetzt werden können. Davon unbenommen können SportwissenschafterInnen bei sportfähigen Menschen eingesetzt werden.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 01. Juli 2010 in Verhandlung genommen. Die Berichterstattung erfolgte durch Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordneter Dr. Sabine Oberhauser gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2010 07 01

                          Dr. Sabine Oberhauser                                       Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau