931 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 1080/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bündnis für mehr Kinderschutz gegen sexuelle Übergriffe

Die Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. März 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die täglich bekannt werdenden sexuellen Missbrauchsfälle gegenüber Minderjährigen verdeutlichen in erschreckender Weise dringenden Handlungsbedarf. Zudem ist nicht zu vergessen, dass neben den bekannt gewordenen Fällen noch eine erhebliche Dunkelziffer besteht, da insbesondere Missbrauchsfälle in Familien, Jugendeinrichtungen, etc. nur selten an Licht kommen. So sollen nach Schätzungen von Kriminologen 90 Prozent sexuellen Missbrauches im familiären Bereich stattfinden.

Zum Schutz unserer Kinder, denen regelmäßig lebenslanges körperliches und seelisches Leid durch sexuelle Übergriffe zugefügt wird, sprechen wir uns ausdrücklich für einen verstärkten Schutz aus.“

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. Oktober 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Ewald Stadler die Abgeordneten Herbert Scheibner, Anna Höllerer, Gabriele Binder-Maier, Mag. Johann Maier, Mag. Albert Steinhauser, Dr. Walter Rosenkranz und Dr. Johannes Jarolim sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer.

 

Im Zuge der Debatte hat der Abgeordnete Mag. Ewald Stadler einen Entschließungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Aufgrund der ständig anwachsenden Bedrohung unserer Kinder durch „Cyber-Grooming“ ist schnellstmöglich eine strafgesetzliche Regelung zu treffen und nicht abzuwarten, bis auf EU-Ebene eine Einigung getroffen wird bzw. mögliche Umsetzungsfristen vergangen sind. Unter dem sogenannten „Cyber-Grooming“ versteht man die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet. Dabei geben sich die Täter in Chats oder Online-Communitys gegenüber Kindern oder Jugendlichen als gleichaltrig aus, um sich so das Vertrauen der Minderjährigen mit dem Ziel, sich auch in der „realen“ Welt mit ihnen zu treffen und sie zu missbrauchen, zu erschleichen.“

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1080/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen, keine Mehrheit.

 

Der zuvor erwähnte Entschließungsantrag des Abgeordneten Mag. Ewald Stadler betreffend sofortiger Einführung eines strafrechtlichen Tatbestandes gegen „Cyber-Grooming“ bzw. der Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet wurde hingegen einstimmig beschlossen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2010 10 14

                   Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher                                        Mag. Heribert Donnerbauer

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann