948 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (917 der Beilagen): Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Der Bundesminister für Finanzen beantragt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport die Ermächtigung zur Veräußerung von Liegenschaften und Liegenschaftsteilen, soweit diese für Bundeszwecke gemäß § 1 entbehrlich sind.

Im Hinblick auf die im Artikel IX.  Bundesfinanzgesetz 2010 als auch die im 1. Staatsvertragsdurchführungsgesetz, BGBl. Nr. 165/1956 in der Fassung BGBl. I Nr. 98/2001, normierten Wertgrenzen, ist die Einholung einer gesetzlichen Ermächtigung erforderlich.

Es ist beabsichtigt, die SIVBEG Strategische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft m.b.H. im Sinne des § 2 Abs. 2 SIVBEG-Errichtungsgesetz, BGBl I Nr. 92/2005, mit der Verwertung der angeführten Liegenschaften des Bundes zu beauftragen bzw. ist diese schon beauftragt.

Finanzielle Auswirkungen:

Erzielung von budgetwirksamen Einnahmen in Höhe des jeweiligen Verwertungserlöses.

Kompetenzgrundlage:

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 4 B-VG („Bundesfinanzen“).

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Der Gesetzesbeschluss hat Verfügungen über Bundesvermögen gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG zum Gegenstand, bei denen auf Grund dieser Verfassungsbestimmung die Mitwirkung des Bundesrates ausgeschlossen ist. Daher kann der Bundesrat gegen diesen Gesetzesbeschluss des Nationalrates keinen Einspruch erheben.

Die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, ist gemäß Art. 6 Abs. 1 Z 2 im konkreten Fall nicht anwendbar, da diese Verfügungen den Bund als Träger von Privatrechten treffen.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 03. November 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Mag. Kurt Gaßner die Abgeordneten Alois Gradauer, Dr. Peter Pilz, Kai Jan Krainer und Dr. Christoph Matznetter sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (917 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 11 03

                               Mag. Kurt Gaßner                                                   Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann