959 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (937 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversicherungs‑Änderungsgesetz 2010 – 2. SVÄG 2010)

Problem:

Ungleichbehandlung von Personen mit Teilpensionen aus dem EU-Raum und solchen aus dem EWR-Raum und Staaten mit zwischenstaatlichen Abkommen bezüglich des Krankenversicherungsbeitrages.

Anpassungsbedarf in verschiedenen Bereichen der Kranken- und Unfallversicherung.

Ziel:

Schaffung einheitlicher Rechtsgrundlagen für die Einhebung von Beiträgen von ausländischen Teilpensionen.

Inhalt/Problemlösung:

Schaffung von Regelungen für den Einbehalt bzw. die Vorschreibung von Beiträgen zur Krankenversicherung von mit inländischen Pensionsleistungen vergleichbaren ausländischen Renten.

Aktualisierungen hinsichtlich der Pflichtversicherung in der Unfallversicherung.

Alternativen:

Keine.

Auswirkungen des Regelungsvorhabens:

-       Finanzielle Auswirkungen:

Auf die finanziellen Erläuterungen wird hingewiesen.

-       Wirtschaftspolitische Auswirkungen

-       Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich

Keine.

--      Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Bürger/innen und für Unternehmen

Die vorgeschlagene Einhebung von Krankenversicherungsbeiträgen von Auslandspensionen bringt durch die Verpflichtung der Versicherten, den Versicherungsträger über alle für die Einhebung der Beiträge in der Krankenversicherung von ausländischen Renten/Pensionen maßgebenden Umstände zu informieren, eine neue Informationsverpflichtung der Bürger/innen mit sich. Auf die entsprechenden Berechnungen wird hingewiesen.

-       Auswirkungen in umweltpolitischer Hinsicht, insbesondere Klimaverträglichkeit

Das Regelungsvorhaben ist nicht klimarelevant.

-       Auswirkungen in konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht

Durch die vorgeschlagenen Präzisierungen der Rechtsgrundlagen für die Einhebung von Krankenversicherungsbeiträgen auch von ausländischen Renten/Pensionen kommt es im Hinblick auf die Krankenversicherungsbelastung der Versicherten zu einer Gleichstellung von Auslands- und Inlandspensionen.

In sozialer Hinsicht trägt der Entwurf dem Bedürfnis nach einer unfallversicherungsrechtlichen Absicherung der in anerkannten Einrichtungen der Beschäftigungstherapie tätigen Personen mit Behinderung Rechnung.

-       Geschlechtsspezifische Auswirkungen

Keine.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die Bestimmungen über die Rechtsgrundlagen für die Einhebung von Krankenversicherungsbeiträgen auch von ausländischen Renten/Pensionen stellen Präzisierungen im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Parlamentes und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der Sozialen Sicherheit und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 vom 16. September 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 dar. Im Übrigen fallen die vorgesehenen Regelungen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine.

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 04. November 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Dietmar Keck die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Dr. Wolfgang Spadiut, Karl Öllinger, Ridi Maria Steibl, Dr. Kurt Grünewald, Ursula Haubner, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Karl Donabauer sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dietmar Keck gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (937 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 11 04

                                  Dietmar Keck                                               Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                    Berichterstatter                                                                             Obfrau