988 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 677/A der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz, BGBl. I Nr. 47/2009, geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. Juni 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Neuere Entwicklungen machen eine Ausweitung der Zuständigkeiten des Rechnungshofes notwendig.

Öffentliche Unternehmen:

Die Rechnungshofzuständigkeit besteht derzeit ab einer 50%igen Beteiligung der öffentlichen Hand oder bei dieser gleichzuhaltenden Einflussmöglichkeiten. Weitere Privatisierungsmaßnahmen bei den öffentlichen Unternehmen haben vielfach dazu geführt, dass nur eine Sperrminorität von 25% (plus eine Aktie) durch die öffentliche Hand gehalten wird. Dazu treten Einflussmöglichkeiten der öffentlichen Hand durch Stimmbindungsverträge. In derartigen Fällen unterliegt die betreffende Unternehmung zwar schon nach dem geltenden Recht der Zuständigkeit des Rechnungshofes. Allerdings sind die für die Kontrolle erforderlichen Syndikatsverträge mitunter entweder gar nicht bekannt oder nur schwer zugänglich, was den gebotenen Nachweis – auch in einem allfälligen Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof gemäß Art. 126a B-VG - erschwert.

Einige Bundesländer haben auf diese Entwicklungen bereits reagiert und sehen die Zuständigkeit ihres Landesrechnungshofes ab einer 25%igen Beteiligung des Landes vor.

Weiters ist daran zu erinnern, dass das B-VG idF 1948 eine Prüfungszuständigkeit bei jeder Höhe der Beteiligung der öffentlichen Hand an einer Unternehmung vorsah. Die Einschränkung auf 50% erfolgte erst 1977.

Haftungsübernahmen und andere Maßnahmen nach dem Interbankmarktstärkungsgesetz und dem Finanzmarktstabilitätsgesetz (BGBl I Nr. 136/2008):

In den geltenden Bestimmungen des B-VG findet sich im Gegensatz zur früheren Rechtslage keine ausdrückliche Kompetenz des Rechnungshofes zur Kontrolle jener öffentlichen Mittel, die für die beabsichtigten und notwendigen Maßnahmen nach dem oben zitierten Bankenpaket, eingesetzt werden können. Dieser Einsatz der Steuermittel stellt in bedeutendem Umfang „Gebarung des Bundes“ dar. Eine finanzielle Kontrolle ist unerlässlich.  Art. 126b Abs. 2 B-VG ist daher entsprechend zu ergänzen.

Gemeinden:

Die im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden zu erledigenden Aufgaben werden immer bedeutsamer, komplexer und kostenintensiver. Die aktuelle Prüfungsschwelle für den Bundes-Rechnungshof von 20.000 EinwohnerInnen in der Gemeinde ist daher nicht mehr zeitgemäß. Nur der Rechnungshof kann eine bundesländerübergreifende Gebarungskontrolle im Gemeindebereich gewährleisten.

Direktförderungen der EU:

Art. 248 Abs. 3 dritter Satz EGV sieht eine Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Gerichtshof und dem Rechnungshof des Mitgliedstaates vor. Erst eine diesbezügliche innerstaatliche Zuständigkeitsregelung würde eine derartige Zusammenarbeit auch wirklich ermöglichen.

Im Detail wurden die gewünschten Änderungen vorgenommen wie folgt:

Zif 1 – Senkung der Bundes-Beteiligungsschwelle von 50% auf 25%, Prüfungszuständigkeit für Maßnahmen nach dem Bankenpaket

Zif 2 – Zuständigkeit für die Prüfung von EU-Fördermitteln

Zif 3 – Senkung der Landes-Beteiligungsschwelle von 50% auf 25%

Zif 4 – Prüfungszuständigkeit für alle Gemeinden und deren Stiftungen, Fonds und Anstalten

Zif 5 – Senkung der Gemeinde-Beteiligungsschwelle von 50% auf 25%

Zif 6 – Prüfungszuständigkeit für öffentlich-rechtliche Körperschaften aller Gemeinden

Zif 7 – Da nunmehr alle Gemeinden vom RH überprüft werden können, erübrigen sich die Sonderbestimmungen für Gemeinden unter 20.000 EinwohnerInnen.

Die Inhalte entsprechen dem Entschließungsantrag Musiol, Kogler, Freunde und Freundinnen betreffend Erweiterung der Zuständigkeiten des Rechnungshofes, 599/A(E) vom 21. April 2009.

Darüber hinaus wäre das Rechungshofgesetz entsprechend zu adaptieren.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag erstmals in seiner Sitzung am 30. Juni 2009 in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch die Abgeordnete Mag. Daniela Musiol und Wortmeldungen der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Herbert Scheibner, Angela Lueger, Karl Donabauer, Mag. Werner Kogler, Mag. Christine Lapp und Bernhard Vock vertagt. Am 9. Juli 2009 wurden die Verhandlungen wieder genommen und beschlossen, für die Vorberatung des gegenständlichen Initiativantrages sowie der Anträge 700/A(E), 286/A, 460/A, 461/A und 599/A(E) einen Unterausschuss einzusetzen. Diesem Unterausschuss gehörten seitens der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeordneten Otto Pendl, Dr. Peter Wittmann, Stefan Prähauser, Angela Lueger und Mag. Christine Lapp, vom Klub der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Mag. Dr. Beatrix Karl, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Mag. Silvia Fuhrmann sowie Dr. Peter Sonnberger, seitens des Klubs der Freiheitlichen Partei Österreichs die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Walter Rosenkranz sowie Werner Herbert, vom Grünen Klub die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol sowie Mag. Werner Kogler und seitens des BZÖ Klubs die Abgeordneten Herbert Scheibner und Ernest Windholz an. Zum Vorsitzenden des Unterausschusses wurde Abgeordneter Dr. Peter Wittmann, zu ObmannstellvertreterInnen Mag. Wilhelm Molterer, Mag. Daniela Musiol, Herbert Scheibner und Mag. Harald Stefan sowie zu SchriftführerInnen die Abgeordneten Mag. Dr. Beatrix Karl, Stefan Prähauser und Ernest Windholz gewählt. Aufgrund der Veränderung der Mandatsverteilung im Nationalrat wurde die Zusammensetzung des Unterausschusses am 24. Februar 2010 vom Verfassungsausschuss neu festgelegt.  Die neuerliche Konstituierung erfolgte am 15. April 2010. Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger wurde Mitglied im Unterausschuss und Abgeordnete Gabriele Tamandl zur Schriftführerin gewählt. Die Vertraulichkeit der Verhandlungen im Unterausschuss wurde gemäß § 37 Abs. 7 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates aufgehoben.

Am 27. August 2009 nahm der Unterausschuss seine inhaltlichen Beratungen auf. Der Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser sowie Prof. Dr. Bernhard Felderer, Institut für Höhere Studien, wurden den Verhandlungen beigezogen. An der daran anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Elmar Mayer, Herbert Scheibner, Dr. Harald Walser, Dr. Walter Rosenkranz, Angela Lueger, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Ernest Windholz und Mag. Christine Lapp.

Zur nächsten Sitzung des Unterausschusses am 14. September 2009 wurden Vertreter der „Schulpartner“ als Auskunftspersonen eingeladen. Als Vertreter der Eltern auf Vorschlag des Elternbeirats des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur nahm Dr. Gerald Netzl an den Beratungen teil. Ferner stellten sich der Bundesschulsprecher Nico Marchetti sowie Mag. Eva Scholik, Vorsitzende der AHS-Gewerkschaft, als Vertreterin der Gewerkschaft öffentlicher Dienst den Fragen des Unterausschusses. An der Diskussion beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Elmar Mayer, Herbert Scheibner, Dr. Harald Walser, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Mag. Daniela Musiol, Werner Herbert, Mag. Dr. Beatrix Karl, Dr. Peter Sonnberger, Mag. Christine Lapp, Ernest Windholz und Mag. Silvia Fuhrmann.

Am 20. Oktober 2009 wurden VertreterInnen der Landesregierungen sowie des Städte- und Gemeindebundes eingeladen, an der Sitzung des Unterausschusses teilzunehmen. Im Einzelnen wurden folgende ExpertInnen nominiert: Dr. Herbert Just, Österreichischer Städtebund, 1. Vizepräsident Präsident LAbg. Bgm. Mag. Alfred Riedl, Österreichischer Gemeindebund, Amtsführender Präsident des Landesschulrates für Niederösterreich Hermann Helm, Niederösterreichische Landesregierung, Landesrätin Mag. Dr. Beate Palfrader, Tiroler Landesregierung, Mag. Gerhild Hubmann, MAS, Kärntner Landesregierung, HR Dr. Albert Eigner,  Steiermärkische Landesregierung, Landesrat Mag. Siegi Stemer, Vorarlberger Landesregierung, Obersenatsrat Mag. Robert Oppenauer, Wiener Landesregierung, Landesamtsdirektor HR Dr. Robert Tauber, Burgenländische Landesregierung, Mag. Eva Veichtlbauer, Salzburger Landesregierung und Amtsführender Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich Fritz Enzenhofer, Oberösterreichische Landesregierung.

Ferner wurden die Bundesräte Wolfgang Schimböck, MSc, Josef Kalina, Dr. Magnus Brunner, Dr. Andreas Schnider, Monika Mühlwerth, Stefan Schennach, Peter Mitterer und Stefan Zangerl den Beratungen des Unterausschusses beigezogen. Nach der Präsentation durch die ExpertInnen meldeten sich die Abgeordneten Elmar Mayer, Mag. Wilhelm Molterer, Dr. Walter Rosenkranz, Dr. Harald Walser, Ernest Windholz, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Dr. Peter Sonnberger  und Mag. Daniela Musiol sowie Bundesrat Dr. Andreas Schnider zu Wort.

Die Verhandlungen des Unterausschusses des Verfassungsausschusses wurden am 4. November 2009 fortgesetzt. Zu den Beratungen wurden VertreterInnen der Sozialpartner sowie der öffentlichen und privaten Schulerhalter als Experten und Expertinnen beigezogen. Von den verschiedenen Institutionen wurden entsandt: Mag. Christoph Ascher, Wirtschaftskammer Österreich, Kurt Kremzar, Bundesarbeiterkammer, Ing. Alexander Prischl, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Mag. Ulrike Österreicher, Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, Dr. Gerhard Riemer und Mag. Johannes Culen, Österreichische Industriellenvereinigung, Sektionschef Mag. Wolfgang Stelzmüller, öffentliche Schulerhalter des Bundes, entsendet durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Dr. Matthias Germann und Obersenatsrat Mag. Robert Oppenauer, öffentliche Schulerhalter der Länder, entsendet durch die Verbindungsstelle der Bundesländer, Mag. Bernhard Haubenberger, öffentliche Schulerhalter der Gemeinden, entsendet vom Österreichischen Gemeindebund, Dr. Herbert Just, öffentliche Schulerhalter der Städte, entsendet vom Österreichischen Städtebund sowie  Dr. Walter Hagel, Katholische Kirche, Generalsekretariat der österreichischen Bischofskonferenz, HR MMag. Dr. Christine Mann, Interdiözesanes Amt für Unterricht und Erziehung, RA Dr.Christian Kuhn, Ordensschulen, OKR Hon.Prof. Dr. Raoul Kneuker, für die Evangelische Kirche A. u. H.B. und für die Israelitische Religionsgemeinschaft, Mag. Zeynep Elibol als Vertreterin für die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich sowie Vorsitzende Eva Becker und Vorsitzende-Stellvertreterin Momo Monika Kreutz, für die nichtkonfessionellen Schulen in freier Trägerschaft, EFFE Österreich.

Nach den Stellungnahmen der ExpertInnen ergriffen die Abgeordneten Elmar Mayer, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Dr. Harald Walser, Dr. Walter Rosenkranz, Ernest Windholz, Mag. Daniela Musiol und Bundesrat Stefan Schennach das Wort.

Die Position der Bundesregierung wurde in der Sitzung am 15. April 2010 von der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl erläutert. An der diesbezüglichen Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Elmar Mayer, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Herbert Scheibner, Dr. Harald Walser, Dr. Walter Rosenkranz, Angela Lueger, Anna Franz, Mag. Bernd Schönegger und Werner Herbert.

Schließlich befasste sich der Unterausschuss am 9. November 2010 erneut mit dem gegenständlichen Antrag. Nach Wortmeldungen der  Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Mag. Werner Kogler, Mag. Ewald Stadler, Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Daniela Musiol sowie des Staatssekretärs im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer berichtete der Vorsitzende des Unterausschusses Abgeordneter Dr. Peter Wittmann dem Verfassungsausschuss in seiner Sitzung am 9. November 2010 über das Ergebnis der Verhandlungen.  An der daran anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Mag. Daniela Musiol, Herbert Scheibner, Mag. Christine Lapp, Dr. Walter Rosenkranz und Mag. Werner Kogler.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Otto Pendl gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 11 09

                                      Otto Pendl                                                                   Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann