992 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 1296/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit.b wider den Bundesminister für Finanzen VK DI Josef Pröll

Die Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Antrag am 20. Oktober 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gemäß Art. 51 Abs. 3 B-VG hat die Bundesregierung dem Nationalrat den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das folgende Finanzjahr spätestens zehn Wochen vor Beginn des Finanzjahres vorzulegen. Ungeachtet dessen haben der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen der Präsidentin des Nationalrates mit Schreiben vom 29. Juni 2010 mitgeteilt, dass " ...wir den in Art. 51 Abs. 3 B-VG vorgesehenen Termin zur Vorlage des Entwurfes eines Bundesfinanzgesetzes 2011 nicht einhalten werden können".

Begründet wird dieses Schreiben im Wesentlichen mit der aktuellen wirtschaftlichen und fiskalpolitischen Situation, die es erfordere, dass jedes einzelne Fachressort seine derzeitige Ausgabenstruktur grundsätzlich überdenkt. Dazu seien komplexe und umfangreiche Vorarbeiten erforderlich. Die Vorlage eines Budgetentwurfes für 2011 samt Budgetbegleitgesetz wird letztlich für den Dezember 2010 in Aussicht gestellt.

Unabhängige Verfassungsexperten beurteilen diese Vorgehensweise als klar verfassungswidrig. Theo Öhlinger spricht von einer Missachtung des Parlaments. Auch der Verweis der Regierung auf Art. 51a B-VG wird von ihm als "nicht rechtens" qualifiziert. Bernd-Christian Funk weist darauf hin, dass "eine Vorlage im Dezember nicht den Ordnungsvorschriften der Verfassung entspricht" und Heinz Mayer unterstreicht, dass die Verpflichtung der Regierung, den Entwurf für das Bundesfinanzgesetz zehn Wochen vor Beginn des betroffenen Finanzjahres vorzulegen, "klar und deutlich" ist.

Auch der Präsident des VfGH Gerhart Holzinger stellte klar, dass die rechtliche Regelung des Art. 51 Abs. 3 "völlig klar und eindeutig" ist. Gleichzeitig konzedierte die Nationalratspräsidentin, "dass die verzögerte Budgetvorlage gemäß einem Gutachten des Legislativdienstes einer Nicht-Einhaltung der Verfassung entspreche: Das steht außer Streit.“

Vor diesem Hintergrund hat schließlich Bundespräsident Fischer die Bundesregierung aufgefordert, das Budget 2011 pünktlich vorzulegen: "Bei dieser Bestimmung handelt es sich um keine Ermessensentscheidung.“

Ungeachtet dessen wurde dem Nationalrat zu dem von der Bundesverfassung vorgegebenen Zeitpunkt kein Budget vorgelegt.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 9. November 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Mag. Harald Stefan die Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Josef Cap, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Ewald Stadler, Herbert Scheibner und Dr. Walter Rosenkranz sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer.  

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Karl Donabauer gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 11 09

                                 Karl Donabauer                                                              Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann