998 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über die Regierungsvorlage (928 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich

Gemäß dem Beschluss der Bundesregierung vom 20. April 2010 (sh. Pkt.33 des Beschl.Prot. Nr. 57) und der entsprechenden Ermächtigung durch den Herrn Bundespräsidenten wurde das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich am 24. April 2010 vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner unterzeichnet.

Die Erdgaslieferunterbrechungen von Russland über die Ukraine im Jänner 2006 und 2009 haben gezeigt, dass es aus energieversorgungspolitischen Gründen erforderlich ist, die Lieferrouten für russisches Erdgas zu diversifizieren. Russland ist für Österreich bereits seit 1968 ein wichtiger und zuverlässiger Gaslieferant. Die langjährigen Geschäftsbeziehungen zwischen den beiden Unternehmungen OMV und Gazprom stellen eine wichtige Basis für die heutige und zukünftige Versorgungssicherheit Österreichs und Europas mit Erdgas dar. Vor diesem Hintergrund wird das Projekt „South Stream“ auch im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode als eine sinnvolle Ergänzung zum Abkommen zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, Rumänien, der Republik Türkei und der Republik Ungarn über das Nabucco-Pipelinesystem genannt. Träger des Projektes sind derzeit die OAO Gazprom (Russland) und die Eni S.p.A (Italien). Zwischen der Russischen Föderation und den in Aussicht genommenen Transitstaaten wurden bereits einschlägige bilaterale Abkommen auf Regierungsebene abgeschlossen (Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Serbien, Slowenien und Ungarn).

Das vorliegende zwischenstaatliche Abkommen soll dem Projekt den notwendigen politischen Rückhalt und die notwendige Rechtssicherheit geben und dadurch die privatwirtschaftliche Finanzierung des Projektes erleichtern. Mit dem Abkommen sind keine Haftung und keine finanzielle Verpflichtung der Republik Österreich für die Realisierung und den Betrieb des Projekts verbunden.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat.

Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG nicht erforderlich ist.

 

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Der Staatsvertrag ist in deutscher, englischer und russischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 19. November 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Wolfgang Katzian die Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Mag. Christiane Brunner, Dr. Martin Bartenstein, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Rainer Widmann, Dr. Christoph Matznetter sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vertritt weiters mit Stimmenmehrheit die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich (928 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2010 11 19

                         Ing. Mag. Hubert Kuzdas                                                          Konrad Steindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann