
IV-24 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union
(Auszugsweise Darstellung)
Dienstag, 20. November 2012
Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union
(Auszugsweise Darstellung)
XXIV. Gesetzgebungsperiode Dienstag, 20. November 2012
Tagesordnung
14500/12 CO EUR
Tagung des Europäischen Rates (22./23. November 2012) – Entwurf der erläuterten Tagesordnung.
(93869/EU XXIV.GP)
Mehrjähriger Finanzrahmen 2014-2020
Im Vorfeld des Europäischen Rats am 22. und 23. November trat der EU-Hauptausschuss des Nationalrats zusammen. Dabei stand das Ringen um den zukünftigen mehrjährigen EU- Finanzrahmen 2014-2020 im Mittelpunkt der Diskussion.
Sowohl Bundeskanzler Werner Faymann als auch Vizekanzler Michael Spindelegger bekräftigten dabei, die österreichische Bundesregierung werde sich für die Beibehaltung des EU-Rabatts sowie für die weitere substanzielle Förderung des ländlichen Raums einsetzen. Wenn es bei diesen beiden Punkten keine Bewegung gibt, dann könne man dem Budget nicht zustimmen, machten beide klar. Ziel sei es jedoch, so der Bundeskanzler, ein Ergebnis zustande zu bringen, das es erlaubt, Umschichtungen dort vornehmen zu können, wo man es für notwendig erachtet. Ratspräsident van Rompuy hat Spindelegger zufolge einen neuen Vorschlag angekündigt, derzeit liege aber noch nichts vor.
Faymann machte keinen Hehl daraus, dass er angesichts der aktuellen Situation und der vorliegenden Papiere besorgt ist. Ihm sei eine gute Einigung wichtiger als ein rasches aber schlechtes Verhandlungsergebnis, erklärte er. Er wäre auch nicht überrascht, wenn beim kommenden Gipfel noch keine Entscheidungen fallen, sondern sich die Verhandlungen bis ins nächste Jahr hinziehen, sagte er, das Ganze müsse jedoch bis 2014 stehen. Selbstverständlich könne man auch mit jährlichen Beschlüssen leben, aber es liege im österreichischen Interesse und vor allem auch der österreichischen Wirtschaft, mehr Berechenbarkeit und Planbarkeit in Hinblick auf die Investitionen zu haben.
Die Ausgangslage für die österreichische Position bei den Verhandlungen sei ja eine durchaus erfreuliche, erläuterte die Regierungsspitze, da man gute wirtschaftliche Kennzahlen vorweisen könne, die besser seien als die der anderen Nettozahler. Darüber hinaus sei es Österreich gelungen, mit der Kofinanzierung, aber auch durch gut vorbereitete und durchgerechnete Projekte die EU-Förderungen optimal auszunützen und damit ein besseres Verhältnis bei den Rückflüssen zu erzielen. Es gehe jedoch nicht an, dass man für die Anstrengungen zur Konsolidierung und Bewältigung der Krise sowie für die Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen bestraft werde. Es sei auch nicht akzeptabel, dass andere Länder wie Großbritannien, Deutschland, Niederlande und Schweden ihren Rabatt weiter behalten können, nur Österreich nicht, hielten Faymann und Spindelegger unisono fest.
Die Förderung des ländlichen Raums habe deshalb auch Priorität, weil diese von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung ist, merkte Bundeskanzler Werner Faymann an. Auch Vizekanzler Michael Spindelegger bezeichnete den Ansatz von Ratspräsident van Rompuy für nicht hinnehmbar, die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) so massiv zu kürzen. Anstatt die biologische Landwirtschaft und die Bergbauern zu fördern und die Entwicklung des ländlichen Raums zu unterstützen, begünstige der momentane Vorschlag massiv die große Agrarindustrie einiger Mitgliedstaaten, kritisierte Spindelegger. Das sei eine völlig falsche politische Ausrichtung, pflichtete ihm der Bundeskanzler bei.
Faymann unterstrich, man verliere selbstverständlich nicht die europäische Perspektive aus den Augen und werde darauf achten, wie viel für die Belebung der Konjunktur der angeschlagenen Wirtschaft in den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werde. Der EU-Finanzrahmen könne durchaus einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung des Wirtschaftswachstums leisten, etwa durch Investitionen in die Infrastruktur, in Forschung und Entwicklung sowie in Bildung.
Der Regierungschef räumte in der Diskussion auch ein, dass auf Österreich in jedem Fall höhere Nettobeiträge zukommen werden. Auch wenn der Rabatt und die bisherige Förderung des ländlichen Raums bleiben und man durchschnittliche Rückflüsse dazurechnet, seien erhebliche Mehrleistungen zu erwarten, stellte der Kanzler unmissverständlich fest. Die Nettobeiträge in der Höhe von 0,37 % des BIP haben laut Faymann insofern eine sachliche Grundlage, als Österreich im Verhältnis zu den anderen Nettozahlern gut dastehe. Um diesen Anstieg abzufedern, sei es aber auch gerechtfertigt, die genannten Prioritäten - Rabatt und ländliche Entwicklung - einzufordern. Den Kritikern hielt er entgegen, dass Österreich von der EU mehrfach profitiere, nicht nur hinsichtlich der Rückflüsse, sondern auch bei der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung, bei der Infrastruktur und bei weiteren nachrechenbaren Projekten. Man könne daher nicht so tun, als ob Österreich generell "Draufzahler" sei.
Die Position der Bundesregierung wurde von den Abgeordneten beider Koalitionsparteien unterstützt. Die Opposition zeigte sich hingegen weniger zufrieden. So sprach sich Abgeordneter Johannes Hübner im Namen der FPÖ für deutliche Einsparungen bei den Ausgaben der EU aus und wandte sich vor allem gegen das, wie er es nannte, "Subventionskarussell". Ein entsprechender Antrag auf Ausschussfeststellung, in dem die FPÖ eine Veto gegen den vorliegenden Vorschlag zum Finanzrahmen fordert, wurde jedoch von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich abgelehnt.
Ähnlich argumentierte das BZÖ, und zwar in einem Antrag auf Stellungnahme. Abgeordneter Stefan Petzner spricht sich darin gegen Beitragserhöhungen aus, er kritisierte vor allem die aus seiner Sicht mangelnde Abstimmung innerhalb der Koalition. Sein Antrag blieb ebenfalls in der Minderheit.
Keinen Erfolg hatten auch die Anträge der Grünen, die Abgeordneter Bruno Rossmann einbrachte. Seine Argumente unterschieden sich jedoch diametral von jenen der beiden anderen Oppositionsparteien, denn die Grünen sprechen sich vehement für eine schrittweise Aufstockung des EU-Haushalts aus, um diesen zu einem schlagkräftigen Instrument im Kampf gegen die Krise und die Arbeitslosigkeit zu machen. Der Grün-Mandatar zeigte deutlich seine Präferenz, langfristig ein zentrales EU-Budget von der Größenordnung der USA auf Basis eigener Einnahmen der Union zu erstellen. Im Gegenzug sollten nationale Beiträge und das intransparente Rabattsystem abgeschafft werden. Diese Initiative erhielt keine Unterstützung von den anderen Fraktionen.
Auch sein Vorstoß, Brüssel als einzigen Sitz für das Europäische Parlament festzulegen, blieb in der Minderheit, wobei die anderen durchaus Sympathien dafür zeigten. Die verschiedenen Sitze des EU-Parlaments seien im Primärrecht verankert, erläuterte Vizekanzler Spindelegger, und dafür bedürfe es einer Vertragsänderung. Er wies auch darauf hin, dass der britische Rabatte im Primärrecht festgelegt ist.
Volle Unterstützung für die Position der österreichischen Regierungsmitglieder signalisierte SPÖ-Klubobmann Josef Cap, der darauf hinwies, dass das österreichische Modell immer mehr zum Vorbild für andere Staaten werde. Österreich müsse sich vor allem in die Verteilungsdebatte im Rahmen der EU-Haushaltsdiskussion einbringen und für eine positive Entwicklung aller Regionen in der EU eintreten. Dies sei notwendig, um die Konkurrenzfähigkeit des EU-Raums gegenüber den anderen Wirtschaftsräumen zu sichern, argumentierte er. Das EU-Budget müsse daher einen besonderen Schwerpunkt auf Wachstum und Beschäftigung legen. Leichte Kritik übte Cap an EU-Kommissar Hahn, der in der Kommission den für Österreich nachteiligen Beschlüssen zugestimmt hat. Dem entgegnete der Vizekanzler, Hahn habe als Mitglied der Kommission die Verpflichtung, die europäischen Gesichtspunkte wahrzunehmen.
Ähnlich wie Cap äußerte sich auch seine Klubkollegin Christine Muttonen. Maxime bei den Haushaltsverhandlungen müsse es sein, eine stabile und handlungsfähige EU zu erhalten, die auch in Zukunft Wohlstand, Sicherheit und Frieden bieten kann. Daher habe man den zukünftigen EU-Haushalt so auszurichten, dass er die Herausforderungen, wie Investitionen in Bildung, Forschung und Infrastrukturprojekte, aber auch in nachhaltige Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahmen berücksichtigt. Insbesondere sprach sich Muttonen für eine Jugendgarantie aus.
Es gehe nun darum, die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise zu überwinden und die gemeinsame Währungszone zukunftsfähig zu machen, führte sie weiter aus. Die Möglichkeit zu Einsparungen sieht die SPÖ-Mandatarin vor allem in der Verwaltung und bei der Reduktion der Großbauernförderung. Als einen wichtigen Punkt bei der Finanzierung des Haushalts erachtete sie aber auch die Finanztransaktionssteuer.
Entscheidend sei nicht nur, über wie viel Geld die EU verfügt, sondern auch, was mit dem Geld passiert und welche Wirkung damit erzielt werden soll. Diese Klarstellung forderte Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) vor allem von Vizekanzler Michael Spindelegger. Krainer führte darüber hinaus ins Treffen, dass die Förderungen für große Betriebe gedeckelt werden können, womit man dann auch die Mittel aus der zweiten Säule stabil halten könnte. Gegenüber einer derartigen Flexibilität zeigte sich der Vizekanzler jedoch skeptisch.
Eine Lanze für die weitere ausreichende Förderung des ländlichen Raums brach Abgeordneter Hermann Schultes (V). Wenn man hier reduziere, dann werde sich in doppelter Schärfe eine Belastung für das österreichische Budget ergeben, warnte er. Er halte daher die harte Verhandlungslinie der Bundesregierung für absolut richtig. Der kalte Marktmechanismus habe die Landschaft ohnehin grob verändert, mit der ländlichen Entwicklung habe Österreich gezielt mit Umweltprogrammen, Investitionsförderungen und der Finanzierung von Naturschutz gegengesteuert. Ergebnis sei ein intakter ländlicher Raum, gutes Grundwasser, bessere Umwelt und eine wachsende biologische Landwirtschaft, argumentierte er und wies auf die zusätzliche Wertschöpfung im ländlichen Raum hin.
Auch Abgeordneter Martin Bartenstein (V) teilte die harte Linie Faymanns und Spindeleggers. Die Bundesregierung müsse seitens des Parlaments jegliche Unterstützung erfahren, um die Verhandlungsposition hinsichtlich der Beibehaltung des Rabatts und der Fortführung einer gerechten Förderung des ländlichen Raums zu stärken. Es sei besser, ein gutes Ergebnis einzufahren, als einen raschen nachteiligen Abschluss zu erzielen, monierte er.
Die guten österreichischen Daten seien kein Grund dafür, dass wir dem System Schaden zufügen, leitete Abgeordneter Johannes Hübner (F) seine Stellungnahme ein. Offensichtlich habe man für eine starke zweite Säule der GAP keine Mehrheit mehr in Europa, meinte er und hielt es durchaus für sinnvoll, die Nachteile des ländlichen Raums auf regionaler und nationaler Ebene zu lösen. Unser Ziel könne es nicht sein, das Subventionskarussell am Leben zu erhalten, so Hübner. Die österreichischen Bemühungen sollten daher Hübner zufolge in Richtung Rückgewinnung von mehr nationaler Kompetenz gehen.
Er sprach sich dezidiert gegen höhere Beiträge an die EU aus und kritisierte scharf, dass Ratspräsident van Rompuy nur bei den Erhöhungen gekürzt habe, nicht aber beim Budget selbst. Dessen Vorschlag bedeute eine Erhöhung um rund 20 %, was nicht zu akzeptieren sei, denn wenn nationale Budgets konsolidiert werden müssen, sei es recht und billig, auch das EU-Budget einzufrieren, meinte er. Hübner zeigte daher große Sympathien für die Position Großbritanniens. Sein Klubkollege Andreas Karlsböck stellte die Frage in den Raum, ob man tatsächlich daran denke, das Budget ohne Großbritannien zu beschließen. Seine Einschätzungen der Situation in Griechenland waren düster.
Harsche Kritik an der Vorgangsweise Österreichs hagelte es seitens des BZÖ-Abgeordneten Stefan Petzner. Die Regierung verfüge über keine abgestimmte einheitliche Position und das ist seiner Ansicht nach Ursache dafür, dass man Österreich als einzigem Land den Rabatt streichen möchte. Wie Abgeordneter Cap zuvor, hielt er die Position von Kommissar Hahn für nicht nachvollziehbar, außerdem würden österreichische EU-Abgeordnete ebenfalls querschießen. Sogar Staatssekretär Andreas Schieder habe es für notwendig erachtet, eine einheitliche Position vor allem innerhalb der ÖVP einzufordern. Petzner mahnte daher eine einheitliche starke Positionierung ein.
Abgesehen davon bezeichnete er die Steigerung der EU-Verwaltungsausgaben um 10 % als inakzeptabel. Petzner sprach in diesem Zusammenhang von einem "Koloss".
Völlig anders fiel die Stellungnahme der Grünen Ausschussmitglieder aus. Für Abgeordneten Bruno Rossmann gehen die Vorschläge der Kommission, der zypriotischen Ratspräsidentschaft und des Ratspräsidenten van Rompuy ebenfalls in die falsche Richtung. Am stärksten von den Kürzungen seien nämlich intelligentes und integratives Wachstum, Forschung und Entwicklung, Bildung, KMUs und Infrastruktur betroffen, kritisierte er. Das sei kontraproduktiv und daher abzulehnen. Im Kontext der Krise sei es vielmehr geboten, den EU-Haushalt gezielt im Kampf gegen die Krise einzusetzen, mehr Geld für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zur Verfügung zu stellen und im Sinne eines "Green New Deal" nötige Ökoinvestitionen zu tätigen, mahnte Rossmann ein. Es sei dringend notwendig, die Mittel innerhalb des EU-Budgets stärker umzuschichten und ein transparentes Finanzierungssystem zu schaffen. Konkret forderte Rossmann, den EU-Haushalt vollständig durch Eigenmittel zu finanzieren, er unterstützte auch dezidiert die Position des EU-Parlaments, den mehrjährigen Finanzrahmen von 2014-2020 um zumindest 5 % zu erhöhen.
Auch Abgeordneter Werner Kogler (G) hätte nichts gegen eine Verdoppelung des Unionsbudgets bei gleichzeitiger entsprechender Verringerung nationaler Beiträge. Das derzeitige Feilschen aus nationalstaatlicher Sicht bezeichnete er als "erbärmlich". Kogler hielt die zweite Säule der Agrarpolitik für wichtig und notwendig, eine Perversion stellt aus seine Sicht jedoch die Unterstützung der großindustriellen Landwirtschaft und damit der Überproduktion dar. Denn dafür müsse man Lager anlegen, die wiederum subventioniert werden, erläuterte er. Kogler kritisierte auch die Kürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit.
Folgender Antrag der FPÖ auf Ausschussfeststellung wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich abgelehnt:
ANTRAG AUF AUSSCHUSSFESTELLUNG
des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner und weiterer Abgeordneter
Der Hauptausschuss wolle beschließen:
Ausschussfeststellung
betreffend Veto gegen jede Erhöhung des mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union
eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 20. November 2012
I.
Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union ersucht die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung auf europäischer Ebene und insbesondere im Europäischen Rat vom 22. und 23. November 2012 alle Maßnahmen zu ergreifen, um im Zuge der Verhandlungen zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union für die Jahre 2014-2020 deutliche Einsparungen im Bereiche der Ausgaben der Europäischen Union zu erzielen, gegen jede Erhöhung des mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union für die Jahre 2014-2020 Veto einzulegen, sowie zu verhindern, dass die Europäische Union Steuern oder Abgaben welcher Art auch immer direkt lukriert. In diesem Sinne ist eine Finanztransaktionssteuer nur dann zu unterstützen, wenn diese zwar europäisch geregelt, aber national eingehoben wird.
II.
Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union geht davon aus, dass die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung bei den Verhandlungen und Abstimmungen zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 in Übereinstimmung mit der vorstehenden Ausschussfeststellung vorgehen.
III. Kommuniqué
Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt, diese Ausschussfeststellung gemäß §39 Abs 1 und 3 GOG-NR als Kommuniqué zu veröffentlichen und der auszugsweisen Darstellung anzuschließen. Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union ersucht die Präsidentin des Nationalrates, diese Ausschussfeststellung an die österreichische Bundesregierung zu übermitteln.
Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde von den anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt:
ANTRAG AUF STELLUNGNAHME
gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG
der Abgeordneten Bruno Rossmann und Werner Kogler betreffend Tagung des Europäischen Rates (22./23. November 2012) - Entwurf der erläuterten Tagesordnung (93869/EU XXIV. GP)
eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 20.11.2012
Die Europäische Union befindet sich derzeit in einer großen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Krise. Seit einigen Jahren erleben wir eine tiefgehende Rezession in den Staaten der Peripherie. Von der nachlassenden Konjunktur ist nunmehr der gesamte Euroraum betroffen. Die Folge ist ein starker Anstieg der Arbeitslosigkeit, insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit. Als Folge einer europaweiten Austeritätspolitik ist ein weiterer Anstieg der Arbeitslosigkeit zu erwarten. Auch in Österreich erreichen die Arbeitslosenquoten Rekordniveau, wenngleich auf einem deutlich niedrigeren Niveau. Insgesamt ist in der EU die Arbeitslosigkeit heute um 50 Prozent höher als vor Ausbruch der Finanzkrise.
Neben den nationalen öffentlichen Haushalten kann der EU-Haushalt eine Schlüsselrolle im Kampf gegen die derzeitigen Krisen spielen. Mit europäischen Mitteln können die notwendigen Reformen angestoßen und der dringend notwendige Wandel hin zu einer kohlenstoff- und nuklearfreien, ressourceneffizienten und auf erneuerbarer Energie basierenden Volkswirtschaft beschleunigt werden. Mit intelligenten Anreizen im Rahmen eines "Green New Deal" können die Investitionen für ein nachhaltiges Wachstum beträchtlich gesteigert werden. Dadurch werden nicht nur Arbeitsplätze geschaffen; auch zur Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 sowie für die Klima- und Energieziele 2050 wird ein Beitrag geleistet. Um die vereinbarten Ziele der Europa 2020 Strategie nicht zu gefährden und um die Auswirkungen der Rezession am Arbeitsmarkt zu mildern, benötigt es einen entsprechend dotierten EU-Haushalt, der basierend auf den Zahlen von 2013 für die Periode 2014-2020 zumindest um 5 Prozent erhöht werden muss.
Die derzeit vorliegenden Vorschläge zur Mittelausstattung des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 sehen Kürzungen gegenüber dem Vorschlag der Kommission vor. Bei den Vorschlägen der zypriotischen Präsidentschaft handelt es sich um 50 Mrd. €, im jüngsten Vorschlag von Ratspräsident Hermann von Rompuy um ca. 75 Mrd. €. Am stärksten von den Kürzungen betroffen ist der Bereich "intelligentes und integratives Wachstum", in den Forschung und Entwicklung (Horizon 2020), Bildung (ERASMUS), KMUs und Verkehrs- und Infrastrukturnetze (Fazilität "Connecting Europe") fallen. Kürzungen bei notwendigen Zukunftsinvestitionen sind jedoch vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie des Klimawandels kontraprodukutiv und sind daher abzulehnen. Auch bei der Entwicklungszusammenarbeit und im Bereich der humanitären Hilfe soll kräftig gespart werden, wodurch die EU von ihren selbstauferlegten Verpflichtungen in diesem Bereich abrückt. Das ist nicht akzeptabel.
Zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen bedarf es sowohl eines effizienteren Mitteleinsatzes als auch einer verstärkten Umschichtung von Mitteln im Rahmen des EU-Haushalts. Mehr Geld für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, insbesondere von Jugendarbeitslosigkeit, für notwendige Öko-Investitionen in umweltgerechte Infrastruktur sowie erneuerbare Energie und Energieeffizienz kann etwa durch die Abschaffung nicht nachhaltiger Programme bzw. Maßnahmen freigesetzt werden (z.B. keine weitere Finanzierung von ITER, keine Finanzierung von Straßeninfrastruktur, Abschaffung von Exportsubventionen im Bereich der GAP, Deckelungen der agrarischen Gesamtförderungen pro Betrieb bei maximal 200.000 Euro, Streichung des militärischen Teils von GMES und Galileo).
Aus integrationspolitischen und ökologischen Überlegungen gehen die Vorschläge der Kommission zur Reform des Eigenmittelsystems nicht weit genug, lassen sie doch notwendige wirtschaftliche und ökologische Lenkungseffekte außer Acht. Das derzeitige System der Direktzahlungen der Mitgliedstaaten für den EU-Haushalt sollte daher abgeschafft und vollständig durch Eigenmittel ersetzt werden.
Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
ANTRAG AUF STELLUNGNAHME
gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, werden aufgefordert, folgende Vorschläge auf europäischer Ebene einzubringen und sich für gemeinsame europäische Wege zur raschen Umsetzung derselben einzusetzen:
· Unterstützung der Position des Europäischen Parlaments, den EU-Haushalt 2014-2020 um zumindest 5 % (gegenüber 2013) zu erhöhen, um die gemeinsam vereinbarten europäischen Ziele zu erreichen
· Ablehnung von Kürzungen bei notwendigen Zukunftsinvestitionen sowie bei der Entwicklungszusammenarbeit und im Bereich der humanitären Hilfe gegenüber dem Vorschlag der Kommission
· Deutlich höhere Dotierung für die Regionalförderung und vor allem des Europäischen Sozialfonds zur Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit und Armut; notwendig ist die Einrichtung eines eigenen Fonds zur Bekämpfung der in einigen Mitgliedstaaten extrem hohen Jugendarbeitslosigkeit
· Verstärkte Finanzierung von Infrastruktur für umweltgerechte und nachhaltige Infrastrukturnetzwerke; Lückenschluss bei grenzüberschreitenden Schienenverkehrsverbindungen
· Mindestens 80 Prozent der Mittel für Forschung und Innovation müssen in die Bereiche erneuerbarer Energie und Energieeffizienz fließen
· Strukturelle und tief greifende Reform der GAP: weg von der Förderung agrarischer Großindustrie hin zu nachhaltiger Entwicklung, die allen Menschen im ländlichen Raum zu Gute kommt
· Einbeziehung von Mitteln, die derzeit außerhalb des Mehrjährigen Finanzrahmens dotiert sind, in den EU-Haushalt bei gleichzeitiger Ablehnung des Projektes ITER
· Vollständige Finanzierung des EU-Haushalts durch Eigenmittel (z.B. Finanztransaktionssteuer, Umweltabgaben) bei gleichzeitiger Abschaffung nationaler Beiträge und des ungerechten und intransparenten Rabattsystems
Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.
Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde von SPÖ, ÖVP und FPÖ mehrheitlich abgelehnt:
ANTRAG AUF STELLUNGNAHME
gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG
der Abgeordneten Bruno Rossmann und Werner Kogler betreffend Tagung des Europäischen Rates (22./23. November 2012) – Entwurf der erläuterten Tagesordnung (93869/EU XXIV. GP)
eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 20.11.2012
Die Aktivitäten des Europäischen Parlaments sind auf drei Sitze in Straßburg, Brüssel und Luxemburg verteilt, was Mehrkosten von ca. 180 Mio. €/Jahr bedeutet. Überdies verursacht der Wanderzirkus der Europäischen Abgeordneten zwischen Brüssel und Straßburg jährlich einen CO2-Ausstoß von mind. 20.000 Tonnen, was 13.000 Flügen London-New York und retour entspricht.
Der EU-Vertrag sieht vor, dass zwölf monatliche Plenartagungen in Straßburg abgehalten werden. Nach einer Entscheidung des Europäischen Parlaments, zwei Plenartagungen in einer Woche abzuhalten, hat Frankreich dagegen beim Europäischen Gerichtshof Klage erhoben. Die Entscheidung ist noch ausständig. In einem offenen Brief haben die Mitglieder des Europäischen Parlaments Othmar Karas, Jörg Leichtfried und Ulrike Lunacek Bundeskanzler Werner Faymann und Außenminister Michael Spindelegger aufgefordert, die Entscheidung des Europäischen Parlaments in einer Stellungnahme vor dem EuGH zu unterstützen. Sowohl eine Antwort auf den Brief als auch eine entsprechende Positionierung von Seiten der Bundesregierung blieben bislang aus.
Das Europäische Parlament hat sich im Oktober 2012 in seinen Abstimmungen zum Budget 2013 und zum mehrjährigen Finanzrahmen dafür ausgesprochen, das monatliche Pendeln von Brüssel nach Straßburg zu beenden. Zwei Drittel der EP-Abgeordneten verlangen vom Rat, bis zum 30. Juni 2013 einen Fahrplan (Roadmap) zur Festlegung auf einen einzigen Sitz des Europäischen Parlaments vorzulegen. Da der Straßburg-Sitz in den EU-Verträgen verankert ist, müssen die RegierungschefInnen im Rat einstimmig darüber entscheiden.
Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
ANTRAG AUF STELLUNGNAHME
gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene – vor allem in den Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen – für die Erstellung einer Roadmap einzusetzen, in der Brüssel als einziger Sitz für das Europäische Parlament festgelegt wird.
Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.
Folgender Antrag des BZÖ auf Stellungnahme wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich abgelehnt:
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23 e Abs. 3 B-VG
des Abgeordneten Stefan Petzner
betreffend keine EU-Beitragserhöhungen für Österreich!
eingebracht im Zuge der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 20. November 2012
Nach Studium des seitens der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlags betreffend den Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2014 bis 2020 liegt der Schluss nahe, dass die Kommission ihrem Handeln das Motto: "Wasser predigen und Wein trinken" zugrunde legt.
Während von den Mitgliedstaaten Haushaltsdisziplin, Kontrolle und Transparenz eingefordert werden, legt die Kommission ihrerseits ein intransparentes Zahlenwerk vor, mit dem einerseits die Ausgaben der Europäischen Union massiv erhöht werden, und andererseits gleichzeitig die geplante Neuordnung der Einnahmenerzielung dazu führt, dass insbesondere Österreich unter anderem durch das geplante Streichen von Pauschalvergütungen massiv benachteiligt wird, und damit Gefahr droht, dass die Österreicherinnen und Österreicher in den nächsten Jahren wesentlich mehr an EU-Beiträgen nach Brüssel überweisen müssen als schon bisher.
Dazu kommt, dass einmal mehr die Verwaltungskosten der Europäischen Union erhöht werden. Diese sollen in den Jahren 2014 bis 2020 im Vergleich zum Zeitraum 2007 bis 2013 um 10 % steigen und sollen aus Sicht der Kommission dann bei rund 62,6 Mrd. Euro liegen.
Dies, obwohl laut Kommission geplant ist, den Personalstand um 5 % zu senken, das Pensionsantrittsalter von 63 auf 65 anzuheben und die Mindestarbeitszeit von 37,5 auf 40 Stunden ohne Gehaltsausgleich anzuheben!
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nicht zuletzt im Sinne der Unterstützung der Position von Bundeskanzler und Vizekanzler, die mittlerweile mit der "Vetokeule" für den Fall der Abschaffung der Rabatte für Österreich drohen, nachstehenden
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23 e Abs. 3 B-VG
Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich beim Europäischen Rat am 22. und 23. November 2012 bzw. den entsprechenden Ratssitzungen mit Nachdruck gegen die seitens der Europäischen Kommission vorgelegten Dokumente betreffend einen Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 bzw. betreffend die Änderungen im Bereich des Eigenmittelsystems der Europäischen Union auszusprechen.
Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, jede Änderung des geltenden Rabattsystems, die zu einer Belastung Österreichs führt, sowie jegliche Erhöhungen des österreichischen Beitrages zur Europäischen Union abzulehnen, bzw. sich bei Verwendung der Einnahmen aus einer Finanztransaktionssteuer für Zwecke der Eigenmittelfinanzierung des EU-Haushalts für die gleichzeitige entsprechende Senkung des österreichischen Beitrags zur Europäischen Union einzusetzen.
Schließlich wird die Bundesregierung ersucht, sich gerade im Sinne der Notwendigkeit von Verwaltungseinsparungen nicht nur gegen budgetäre Erhöhungen im Bereich der Verwaltung auszusprechen, sondern sich vielmehr für ein Absenken der diesbezüglichen Kosten unter anderem durch nachstehende Maßnahmen einzusetzen:
· Transparente Darstellung der Verwaltungskosten im EU-Haushalt in einer Gesamtübersicht
· Reduktion des auf die Mitgliedstaaten und deren Institutionen sowie die Wirtschaftsteilnehmer überwälzten Aufwands der Beteiligung an Programmen
· Reduktion von Personal- und Pensionskosten
· Begrenzung der Anzahl der (Regulierungs-)Agenturen
· Verstärkte interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen den EU-Institutionen in administrativen Fragen sowie verbesserte Abstimmung der Immobilienpolitik der EU-Institutionen.
Letztlich wird die Bundesregierung aufgefordert, im Falle des Nichterreichens oben angeführter Zielsetzungen im Sinne der Entlastungen der Österreicherinnen und Österreicher vom Vetorecht Gebrauch zu machen."
Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.
Wien, 20. November 2012