10000/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesminister für Gesundheit

betreffend Uran im Trinkwasser

BEGRÜNDUNG

 

In Deutschland gilt seit 1.11.2011 ein Grenzwert für Uran im Leitungswasser von 10 Mikrogramm pro Liter. Deutschland ist damit das erste Land innerhalb der Europäischen Union, in dem ein Grenzwert für den Gehalt des giftigen Schwermetalls Uran im Leitungswasser festgesetzt wurde.

Die deutsche KonsumentInnenschutzorganisation Foodwatch sieht auch bei diesem Wert immer noch Gefahr für Kleinkinder. Wird Uran in zu hoher Konzentration konsumiert, kann es Nieren, Knochen und Blut schädigen. Die Organisation beruft sich auf eine Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa), die zu dem Schluss kommt, auch bei Uranwerten von deutlich unter 10 Mikrogramm sind vor allem für Säuglinge und Kleinkinder Gesundheitsrisiken wie schwere Nierenschädigungen nicht auszuschließen (http://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/1018.htm).

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

 

1)    Wann wird es einen Grenzwert für Uran im Trinkwasser (Leitungswasser) in Österreich geben?

2)    Wird dieser Grenzwert den ausreichenden Schutz für Säuglinge und Kleinkinder sicherstellen?


 

3)    Welche Schlussfolgerungen zieht der Gesundheitsminister aus den Erkenntnissen der EFSA für die Höhe des Grenzwertes von Uran im Leitungswasser?

4)    Wird das österreichische Trinkwasser regelmäßig auf Uran untersucht?

5)    Wie lauten ggf. die Ergebnisse dieser Untersuchungen in den vergangenen 5 Jahren (bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Region)?

6)    Welche Maßnahmen plant das Ministerium um die Konsumentinnen über den Gehalt von Uran im Trinkwasser zu informieren?